Das neue Jahr 2009 - Aufschwung oder Abschwung

Das neue Jahr bringt den Deutschen wieder neue Gesetze und Regeln.
Die neuen Gesetze zur Datenspeicherung und zu den Befugnissen des Bundeskriminalamts gehören zu den umstrittensten neuen Regeln 2009. Gegen manche Vorhaben wollen um den Datenschutz besorgte Bürger noch bis vor das Verfassungsgericht ziehen.

Dieses Gesetz soll alle glücklich machen: Die Musikindustrie, Softwarekonzerne und die Filmstudios, die Raubkopien ihrer Produkte aus Tauschbörsen tilgen wollen.
Rechteinhaber müssen nicht mehr massenhaft Strafanzeigen gegen Unbekannt stellen, um an die Namen von Tauschbörsen-Nutzern zu kommen. Sie können das zivilrechtlich lösen, mit gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbeträgen für die Abmahngebühren bei Privatleuten.
Das Bundesjustizministerium verspricht in einer Erklärung, das neue “Gesetz zum Schutz geistigen Eigentums” erleichtere “den Kampf gegen Produktpiraterie”…

Hier die wichtigsten:
Du kommst hier nicht rein - dieser Spruch gilt für Polizei und Staat in Deutschland nicht mehr. Das Bundeskriminalamt darf beim Verdacht vorbeugend ermitteln. Die Polizei kann Verdächtige in bestimmten Fällen überwachen und abhören. Außerdem darf sie Ihre Computer über das Internet heimlich durchsuchen, wenn ein Richter das genehmigt. Vom 1. Januar an werden zudem alle Internet-Verbindungsdaten für ein halbes Jahr gespeichert. Bei einem konkreten Verdacht hat die Polizei darauf Zugriff.

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Wie teuer ist eine einfache Internetpräsenz?

Viele Internetagenturen würden Ihnen jetzt Preise unter 1000 Euro nennen.
Einige Betreiber von Internetseiten beantworten diese Frage zähneknirschend mit 5-stelligen Beträgen.
Wie kommt es zu diesen Unterschieden?
Die Antwort ist einfach, durch die Missachtung eines wichtigen Punktes einer jeden Internetpräsenz, dem Impressum, können beträchtliche finanzielle Schäden entstehen.

Seit dem 1. Januar 2009 besteht eine Impressumspflicht für Internetseiten. Dort wird streng geregelt welche Rechtsform, welche Daten in das Impressum einzupflegen hat. Verstöße gegen die Impressumspflicht können mit bis zu 50.000 € geahndet werden.

Darüber hinaus kann sich eine Schadensersatzanforderung wegen unlauterem Wettbewerb ergeben. Anspruchsberechtigt sind hier vor allem Mitbewerber, aber auch sonstige Vereinigungen wie Verbraucherschutzverbände. Im Klartext bedeutet dies, dass jeder Anbieter, die Internetseite eines Konkurrenten bei Verletzung der Impressumspflicht anzeigen und somit dem Mitbewerber beträchtlichen finanziellen Schaden zufügen kann.
Nicht Wissen, schützt vor Strafe NICHT !

Einige Anwälte haben es sich zur Aufgabe gemacht, das Internet nach Rechtsverletzungen zu durchsuchen um dann an die Websitebetreiber entsprechende Abmahnungen zu verschicken. In diesen Abmahnungen wird darauf hingewiesen, dass es sich um Verstöße gegen das Teledienstegesetz (TDG) oder den Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) handelt. Der entsprechende Anwalt lässt sich diesen freundlichen Hinweis meist mit ca. 300,- Euro Mahngebühr vergüten und droht bei Zahlungsverweigerung mit einer Anzeige. Aber auch unseriöse Geschäftemacher haben es sich zur Aufgabe gemacht solche Mahnungen zu versenden und treten dann als “Intressensverbund des fairen Internets” oder Ähnliches auf, um auf unseriöse Weise die Betreiber von Internetseiten abzukassieren.

Welche Angaben muss das Impressum beinhalten?

Folgende Pflichtangaben müssen gemacht werden:

  1. Name und Anschrift des Anbieters
    Grundsätzlich muss der vollständige Name bzw. Firmenbezeichnung angegeben werden. Ausserdem muss die Rechtsform genannt werden.
    Bei der Anschrift muss Strasse, Hausnummer, Postleitzeitzahl und Ort angegeben werden. Die alleinige Angabe eines Postfachs ist nicht ausreichend. Bei juristischen Personen und Personenvereinigungen sind der Sitz und der Vertretungsberechtigte anzugeben.

  2. Informationen zur schnellen Kontaktaufnahme
    Hier müssen Telefonnummer, Faxnummer und Email-Adresse, sofern vorhanden, angegeben werden.

  3. Angabe der Aufsichtsbehörde
    Bedarf das Internet - Angebot einer Zulassung, so ist die zuständige Behörde zuzüglich Kontaktdaten anzugeben.

  4. Register und Registernummer
    Hier muss z.B. das Handelsregister, Vereinsregister oder Partnerschaftsregister mit der entsprechenden Registernummer angegeben werden.

  5. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
    Bei vorhanden sein einer Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27 a muss diese angegeben werden.

  6. Zusätzliche Pflichtangaben für besondere Berufsgruppen
    Angehöriger freier Berufe, bei dem die Berufsausübung geregelt oder die Berufsbezeichnung geschützt ist (z.B. Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, Architekten, usw.), müssen zusätzlich die genaue Berufsbezeichnung sowie die Institution wo der Titel erlangt wurde angeben. Ausserdem müssen eventuell die berufsrechtlichen Regeln genannt bzw. auf diese verlinkt werden.

  7. Weitere Angaben
    Eventuell müssen branchenspezifisch noch weitere Angaben gemacht werden. Z.B. muss bei der Veröffentlichung redaktioneller Beiträge ein Verantwortlicher (voll geschäftsfähig, Wohnsitz in Deutschland) nach Paragraph § 10Abs.3MDStV genannt werden.

Fakt ist:
Wer Filme, Programme oder Bilder lädt vom Eigentum dritter, entzieht sich damit Wissentlich dem Steuergesetzt und macht Steuerhinterziehung!

Jahressteuergesetz 2009

Mit der Verlängerung der strafrechtlichen Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung werden die Regeln für die strafrechtliche Verfolgung an die Nachforderungen aus der Abgabenordnung angepasst. Nach der Abgabenordnung können die Finanzämter hinterzogene Steuern über einen Zeitraum bis zu zehn Jahren festsetzen und erheben.

Nach den neuen Rechtsnormen zur Verschärfung der Strafen für eine Steuerhinterziehung wird die Verjährung der Verfolgung einer Steuerstraftat auch dadurch unterbrochen, dass dem Beschuldigten die Einleitung eines Bußgeldverfahrens bekanntgegeben oder diese Bekanntgabe angeordnet wird.

Die Steuerhinterziehung ist in Deutschland eine Steuerstraftat, die nach § 370 AO mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren oder einer Geldstrafe geahndet wird.

Eine vollendete Steuerhinterziehung kann straffrei ausgehen, wenn der Täter sich selbst anzeigt, bevor die Tat von der Finanzbehörde entdeckt wird (§ 371 AO).

Abgesehen von einer Strafe hat der Steuerhinterzieher die Steuern nachzuzahlen und zusätzlich Hinterziehungszinsen auf die hinterzogenen Steuern zu zahlen. Hinterzogene Steuern sind pro Monat mit 0,5 Prozent zu verzinsen. Die Verzinsung beginnt ab dem Zeitpunkt, zu dem die hinterzogenen Steuern hätten bezahlt werden müssen. Der Steuerhinterzieher hat also zusätzlich zur nachzuzahlenden Steuer einen Zinsbetrag zu zahlen, der über die Jahre gut die Hälfte der Steuernachzahlung ausmachen kann.

Wortlaut des § 370 Steuerhinterziehung in der Abgabenordnung
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu Zehn Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,
  2. die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder
  3. pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt

und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

  1. in großem Ausmaß Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt,
  2. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht,
  3. die Mithilfe eines Amtsträgers ausnutzt, der seine Befugnisse oder seine Stellung missbraucht,
  4. unter Verwendung nachgemachter oder verfälschter Belege fortgesetzt Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt, oder
  5. als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Taten nach Absatz 1 verbunden hat, Umsatz- oder Verbrauchssteuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Umsatz- oder Verbrauchssteuervorteile erlangt.

(4) Steuern sind namentlich dann verkürzt, wenn sie nicht, nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden; dies gilt auch dann, wenn die Steuer vorläufig oder unter Vorbehalt der Nachprüfung festgesetzt wird oder eine Steueranmeldung einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleichsteht. Steuervorteile sind auch Steuervergütungen; nicht gerechtfertigte Steuervorteile sind erlangt, soweit sie zu Unrecht gewährt oder belassen werden. Die Voraussetzungen der Sätze 1 und 2 sind auch dann erfüllt, wenn die Steuer, auf die sich die Tat bezieht, aus anderen Gründen hätte ermäßigt oder der Steuervorteil aus anderen Gründen hätte beansprucht werden können.

(5) Die Tat kann auch hinsichtlich solcher Waren begangen werden, deren Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr verboten ist.

(6) Die Absätze 1 bis 5 gelten auch dann, wenn sich die Tat auf Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben bezieht, die von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften verwaltet werden oder die einem Mitgliedstaat der Europäischen Freihandelsassoziation oder einem mit dieser assoziierten Staat zustehen. Das Gleiche gilt, wenn sich die Tat auf Umsatzsteuern oder auf harmonisierte Verbrauchsteuern, für die in Artikel 3 Abs. 1 der Richtlinie 92/12/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 (ABl. EG Nr. L 76 S. 1) genannten Waren bezieht, die von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften verwaltet wird. Die in Satz 2 bezeichneten Taten werden nur verfolgt, wenn die Gegenseitigkeit zur Zeit der Tat verbürgt und dies in einer Rechtsverordnung nach Satz 4 festgestellt ist. Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates in einer Rechtsverordnung festzustellen, im Hinblick auf welche Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften Taten im Sinne des Satzes 2 wegen Verbürgung der Gegenseitigkeit zu verfolgen sind.

(7) Die Absätze 1 bis 6 gelten unabhängig von dem Recht des Tatortes auch für Taten, die außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes begangen werden.

Das Jahressteuergesetz 2009 sieht im neuen § 376 Abs. 1 AO vor, dass die Frist für die strafrechtliche Verfolgung für besonders schwere Fälle von Steuerhinterziehung von 5 Jahren auf 10 Jahre verlängert wird.

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[quote]
Seit dem 1. Januar 2009 besteht eine Impressumspflicht für Internetseiten. Dort wird streng geregelt welche Rechtsform, welche Daten in das Impressum einzupflegen hat. Verstöße gegen die Impressumspflicht können mit bis zu 50.000 € geahndet werden.[/quote]

Wo steht das denn? lol

Gut zusammen kopiert.

Aber währe es nicht einfach gewesen einfach auf die Quellseiten zu verlinkten? Bzw. ich denke, die Autoren wird es nicht freuen dass Ihre Texte ohne Quellenangaben kopiert werden. Füge einfach noch die Quellenangaben hinzu :wink: .

[ul]
[li]http://www.faktuell.de/content/view/2510/33/[/li]
[li]http://www.mcgrip.de/Service/news/Impressumpflicht.htm[/li]
[li]http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,573682,00.html[/li][/ul]

Evtl. ist die Liste nicht vollständig.

[quote=„michi1234“]Gut zusammen kopiert.

Aber währe es nicht einfach gewesen einfach auf die Quellseiten zu verlinkten? Bzw. ich denke, die Autoren wird es nicht freuen dass Ihre Texte ohne Quellenangaben kopiert werden. Füge einfach noch die Quellenangaben hinzu :wink: .[/quote]

Kleiner Tip erstmal - das ist nicht zusammen kopiert. Sondern von meinem Rechtsverdreher.
den ich nehmen musste weil ich in meinem Impressum vergangenes Jahr meine mail addy vergessen habe wieder einzufügen nach einer kurzen überarbeitung. Und ich deshalb jetzt 5.000 Euro strafe zahlen darf. Allerspätestens wenn Du selber in dieser Lage steckst denkst du anders. Denn ich war auf dem gleichem standpunkt damals wie du jetzt. !coffee
Und dann willst du mir sagen das dass zusammen kopiert ist. :motz: :stress:
Desweiteren möchte ich auch erstmal dahin stellen das dass hier von euch überhaupt einer wirklich verstanden hat.

[quote=“Tempest”]
Kleiner Tip erstmal - das ist nicht zusammen kopiert. Sondern von meinem Rechtsverdreher.
den ich nehmen musste weil ich in meinem Impressum vergangenes Jahr meine mail addy vergessen habe wieder einzufügen nach einer kurzen überarbeitung. Und ich deshalb jetzt 5.000 Euro strafe zahlen darf. [/quote]

Das kann ich kaum glauben. :astonished: :astonished:
5’000 Euro? Wegen einer Mail Adresse?

ja du hast richtig gelese denn du ich habe gegen ein bestehendes gesetzt verstossen
und die richterin sagte mir auch das dies bei einer aktualisierung immer noch kein bagatel-verstoß sein.
naja meinen ishop musste ich dicht machen. ich war bedient.

[quote=„Tempest“]Und dann willst du mir sagen das dass zusammen kopiert ist. :motz: :stress: [/quote]Schlecht drauf heute? Ich wollte dich nicht irgendwie angreifen, aber dein Text ist definitiv aus den drei Quellen zusammen kopiert.

Zu deinem Fall speziell: Das es solche Leute gibt, die es explizit darauf abgesehen haben durch Abmahnungen ungeachtet von, ich glaub man nannte es „Gewissen“, an anderer Leute Geld zu kommen sind einfach nur … (<-- fehlenden Begriff kannst du dir denken)

bestimmt nicht da du mir nicht glaubst hier ein comment
http://www.heise.de/newsticker/Bundesregierung-verteidigt-neue-Ansaetze-zur-Staerkung-der-IT-Sicherheit–/meldung/122095
axo wenn du das nicht glaubst dann tust du mir leid.
und ausserdem dem bin ich obendrein auch noch arbeits tätig oder denkst du ich setze mich in meiner Freizeit hin und hacke solche sachen aus. da bist du aber schief gewickelt.

Der Artikel geht zwar über die Vorratsdatenspeicherung, und nicht über irgendwelche abmahnwütige Anwälte, aber ich glaube dir das schon.

[quote]Ich wollte dich nicht irgendwie angreifen, aber dein Text ist definitiv aus den drei Quellen zusammen kopiert.[/quote]entschuldige wenn dies so rüber kam aber es hat sich fasst sogelesen als ob du das alles für humbuck abtuhst.

Und ja, das mag auch so sein, nur setze ich mich nicht hin und ändere einfach mal alles so aus dem handgelenk - so wie es sich bei dir anhörte. Mein Anwalt der Wird sich schon was dabei gedacht haben wenn er mir das so zu geschickt. randbemerkung: Internet Shop
sry habe mir den falschen link kopier - aber wer weiß wie man mit google oder anderen Suchmaschinen umgeht, der wird die einzelnen fakten aus dem gesammtwerk hier bestätigen können.
Dachte, wichtige Nachrichten sollte man allen zu gänglich mache!!! Naja hat man mich wieder mal eines besseren belehrt!!!

Naja, es kam halt so rüber als währe der Text eine Eigenproduktion… Sry, für meine evtl. etwas zu aggresiven Posts :wink2: