Ja, ja, der beliebte Disclaimer…
“Aufgrund eines Urteils…” - das ist nicht nur wirkungslos (Du kannst eine Haftung nicht per AGB / Disclaimer ausschliessen), sondern auch noch sachlich falsch: in diesem Urteil ging es ja gerade darum, dass eine Linkhaftung eben nicht ausgeschlossen werden kann… aber vermutlich haben ca. 80% der Leute mit Disclaimer das Urteil nie gelesen, auf das sie hier Bezug nehmen
Ein herrliches Beispiel für Einen, der meint, sich besonders gut auszukennen und ein ganz Schlauer zu sein - und der sich mit seiner eigenen Unfähigkeit, Gerichtsurteile a) selber zu lesen und dann auch noch b) richtig zu verstehen, sauber in’s eigene Knie schießt.
Zum Kringeln.
Für die nicht ganz hoffnungslosen Fälle empfehle ich:
daniel-rehbein.de/urteil-lan … mburg.html
mein-dortmund.de/disclaimer.html
spiegel.de/netzwelt/web/0,15 … 70,00.html