Erste website

Hallo
Bin jetzt knappe 2 wochen dran an meiner ersten webpage
die seite wurde mit microsoft expression web 2 aufgabaut
http://nasahl.bplaced.net/
schaut mal vorbei und gebt mir verbesserungsvorschläge!!
lg

Hallo,

ich hab dich im anderen Thread schon darauf hingewiesen, dass du bitte ein Impressum auf die Website intigrierst, da sonst eine evt. Deaktivierung erfolgen kann!

Grüße

ok
wird heute abend gemacht!!!
aber wie gefällt sie dir so?

html-seminar.de/

Dannach solltest du anfangen eine Homepage zu bauen und nicht vorher.
PS: das programm was du hast erzeugt einen wirklich schlechten quellcode.

BTW: Vervollständige bitte umgehend das Impressum.

Impressum ist immer noch nicht gemacht:

[quote]Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:
Pascal Nasahl

Kontakt:
E-Mail:[/quote]

ist zu wenig… Adresse/anschrift fehlt!

mfg

PS: wir meinen es nur gut. Das bplaced-team deaktiviert deinen account auch nur wegen dem (bestandteil der AGB) und sie kontrolliert häufig, im gegensatz zu anderen freehostern.

Lässt ihm noch nen Tag Zeit, danach reagieren wir dann ggf. schon wenn er sich nicht an eure Forderungen hält. :slight_smile:

Also für die erste Website ist das doch nicht schlecht,
da habe ich hier schon wesentlich schlechtere gesehen,
die auch noch überheblich meinten sie seien ja schon so erfahren.

Als Tipp für die Zukunft:
Mach nicht sowas schrecklich dunkles,
aber ansonsten, is doch okay.

hi
sorry, konnte erst jetzt online kommen, hatte schule
ich verfollständige es gleich
danke jan kaiser für die bewertung!
Edit:
wurde erledigt

Eine Grafik als Impressum reicht ebenfalls nicht aus :ps: Sry, dass ich da drauf rumreite, aber es muss in Textform vorliegen.

Wer hat sich denn so was ausgedacht. :ps:

das hat schon alles seine gründe :wink:
Es gibt z.B. leute mit Sehschwäche die so Bildschirmleser benutzen. Mit nem Bild kann der nichts anfangen. Diese Menschen haben aber halt auch ein Recht darauf zu erfahren wer die webseite erstellt hat.

greetz

Es gibt auch User, die Grafiken unterdrücken - und solche, die mit antiken Textbrowsern hantieren. DAher.

hu
ok wird gemacht
(an das hab ich nicht gedacht ^^)

Darum helfen wir dir ja^^

Hehe,
in 10 Schritten zum perfekten Impressum :ps:
so sieht dat hier aus :smiley:

ne, aber jetzt sagt doch auch ma was zur Website.
Ich denke das wäre für den Threadautor auch mal ganz interessant,
da es ja die erste Website ist.

Liebe Grüße
Jan

Was soll man denn sagen? Ein Impressum ist vorhanden - Perfekte Seite :ps:

Aber im Ernst… die Schriftart gefällt mir nicht sonderlich, wie das gesamte Design. Das ist allerdings Geschmacksache. Vom Inhalt bzw. der Aufteilung bin ich ganz angetan.

Was ihr immer alle auf dem Impressum rumhackt. Es gibt nicht einen Gesetzestext, der verbietet, eine Grafik als Impressum zu verwenden. Ausnahmen gelten da lediglich für Behörden, nicht für Privatmenschen. Genaugenommen ist es für Privatpersonen überhaupt nicht verpflichtend, überhaupt ein Impressum anzubieten.

Das schließt nur kommerzielle Anbieter ein, nicht aber private. In diesem Sinne: Erst, wenn Umsatz gemacht wird, ist es überhaupt verpflichten, ein Impressum anzugeben. Und selbst dann, darf man es als Grafik, denn auch eine Grafik ist in Zeiten von grafischen Browsern “unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar”. :wink: Von euren AGB, die ich nicht gelesen habe, mal ganz abgesehen.

Ansonsten: Ich find die Seite richtig gut, auch vom Design her.

Wir haben AGB, und auf denen hacken wir rum, was unser Recht ist. :wink:

[quote=“dvdmagazine”]Was ihr immer alle auf dem Impressum rumhackt. Es gibt nicht einen Gesetzestext, der verbietet, eine Grafik als Impressum zu verwenden.[/quote]Und woher hast Du diese Weisheit?

[quote]Nicht genügend ist es, wenn der Link in Form einer Grafik auf die Angaben verweist, weil die Darstellung von Graphiken im Browser deaktiviert sein könnte[/quote]Stickelbrock, Barbara, “Impressumspflicht” im Internet - eine kritische Analyse der neueren Rechtsprechung zur Anbieterkennzeichnung nach § 6 TDG, GRUR 2004, 111, 114; Woitke, Thomas, Das “Wie” der Anbieterkennzeichnung gemäß § 6 TDG, NJW 2003, 871, 873 usw. - Lesen bildet.

[quote=“dvdmagazine”]Genaugenommen ist es für Privatpersonen überhaupt nicht verpflichtend, überhaupt ein Impressum anzubieten.[/quote]Das ist die nächste unwahre Aussage (eigentlich sollte man meinen, dass a) hier genügend darüber geschrieben wurde und b) sich doch bitte jeder, der im Internet präsent ist, über die geltende Gesetzeslage klar sein sollte… :unamused: )
Du verwechselst “geschäftsmäßig” mit “gewerblich”. Geschäftsmäßig ist alles, was auf dauer ausgelegt ist - also alles, was über eine reine Testseite hinausgeht.

Die Gesetzesbegründung zum RStV sagt hierzu:
“Nicht kennzeichnungspflichtig sind demnach private Kommunikation, auch wenn sie über die reine Telekommunikation hinausgeht. Dies betrifft etwa die Einstellung von Meinungsäußerungen in Foren, aber auch den gelegentlichen privaten wirtschaftlichen Geschäftsverkehr, etwa bei der Veräußerung von Waren, unmittelbar durch den privaten Anbieter oder aber über dritte Plattformen. In diesen Fällen ist entweder durch die persönliche Bekanntschaft zwischen Anbieter und Nutzer oder aber über den Plattformanbieter sichergestellt, dass die schutzwürdigen Belange der Beteiligten gewahrt werden können. Eine Kennzeichnungspflicht würde ansonsten dazu führen, dass entweder die Privatsphäre in diesen Fällen nicht mehr geschützt wäre oder aber die Kommunikation unterbliebe.”

Das ist aber auch schon alles - eine Webseite ist nicht mehr “private Meinungsäußerung” und daher kennzeichnungspflichtig.
Schon alleine deshalb, weil sie (zumindest theoretisch) über Suchmaschinen auffindbar und weltweit abrufbar sind.

O-Ton Bundesministerium der Justiz:[quote]Die An­bie­ter­kenn­zeich­nungs­pflicht muss prak­tisch von jedem, der ein On­line-​An­ge­bot be­reit­hält, er­füllt wer­den.
Etwas an­de­res gilt nur bei An­ge­bo­ten, die aus­schließ­lich pri­va­ten oder fa­mi­liä­ren Zwe­cken die­nen und die keine Aus­wir­kung auf den Markt haben. Im Zwei­fel soll­ten Sie davon aus­ge­hen, dass die An­bie­ter­kenn­zeich­nungs­pflicht be­steht.[/quote]