Impressum trotz nicht-öffentlicher Webseite?

Hallo,

ich habe eine Frage zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von bplaced, dem Impressum betreffend.

Ich habe vor mir eine kleine private Webseite zu erstellen die nur für Freunde und bekannte zugänglich sein wird. Dies wird mittels einer HTTP-Anmeldeanforderung (htaccess / htpasswd) realisiert.

Brauche ich laut den Allgemeinen geschäftsbedingungen zwingend ein Impressum?
Ich mein: Was bringt euch das wenn ich ein Impressum habe dass die anderen eh nie zu Gesicht bekommen werden wenn sie die HTTP-Anmeldeanforderung in’s gesicht geklatscht bekommen und gleich wieder gehen können?

Grüße
hiking

Da es in den AGB steht, wirst du nicht drumherum kommen. Egal ob die Seite öffentlich ist oder nicht. Außerdem muß das Impressum für jeden mit wenigen Klicks zugänglich sein. Mehr dazu gibts hier: eass.bplaced.de/18-Informationen-zu-den-AGB

Hallo,

ich verstehe den Sinn nicht: Nach dem Gesetz muss doch nur ein Impressum rein wenn die Seite öffentlich zugänglich ist?

Ich verstehe den Sinn nicht warum man auch bei einer nicht-öffentlichen Seite ein Impressum reinmachen soll wenn doch eh keine Sau sehen wird?

Hi,

ist es nicht Grund genug, dass unsere Statuten das verlangen? :wink:

Wie sinnvoll ist es, immer wieder ewig lange Diskussionen über Sinn oder Unsinn solcher Regelungen zu führen, wenn man dann über jeden Pups, den man macht, auf FB oder in anderen sozialen Netzwerken lamentiert? :unamused:

Hallo
ich mache immer ein impressum rein ,
der aufwand ist gering,und man ist auf der sicheren seite !
es gibt ja Vordrucke im Netzt die man verwenden darf !
es gibt robots die HP´s nach impressum durchsuchen, sollte dein Hp mal öffentlich sein aus irgendwechem grund, hast du ganz schnell eine Abmahnung mit hohen kosten am Hals !
es gibt genügen Anwälte die scharf auf dein Geld sind, um ihre Autos etc. zu unterhalten :stress: :stress:

Gruss Ralf