Mit 16 Jahren "verreisen"

Hallo,
ich und n medl aus meiner klasse haben uns überlegt, dass wir in den oster- oder pfingstferien mit unserer klasse eine klassenfahrt veranstalten wollen…
privat natürlich, also unabhängig von der schule

mein eigentliches problem:
die meisten aus meiner klasse sind 16, und mit 16 darf man soweit ich informiert bin ohne elternteil wegfahren
ok, soweit so gut…es gibt aber auch n paar die noch keine 16 sind, dürfen die (mit einverständnis der eltern) trotzdem mit?

und das zweite problem: wir wollen/wollten/würden (wie auch immer) campen gehn
dürfen wir mit 16 jahren einen platz mieten?

mfg, andi

achja, ich/wir sind aus münchen, also bundesland bayern, falls das iwie gesetzlich gebraucht wird

Vorab: Eine Rechtsberatung hier im Forum ist aus eben rechtlichen Gründen nicht möglich.

Und dann: Es liegt immer im Ermessen der Eltern, ob und wielange ihr Kind wegfahren darf. Immerhin sind die verantwortlich (Stichwort: Aufsichtspflicht) und das bis ihr 18 seid. Theoretisch kann man sein 2 Jahre altes Kind auch in den Zug setzen und ihm erlauben wegzufahren, wobei man natürlich dann die Aufsichtspflicht verletzt. Anders ist das bei „fast“ Erwachsenen - dem kann man schon zutrauen, dass er ein Wochenende lang auf sich aufpassen kann (jedenfalls wenn er net fusl heißt :ps: ). Rede mit deinen Eltern darüber. Wenn sie dir vertrauen und wissen, dass du nix anstellst und auf dich aufpassen kannst, dann sollte das schon in Ordnung gehen :wink:

Das mit dem Campingplatz mieten ist so eine Sache. Aus rechtlicher Sicht darfst du einen (Miet-)Vertrag erst ab 18 alleine abschließen, davor ist er schwebend ungültig und bedarf der Einverständniserklärung deiner Eltern.

Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, dann lässt du den Platz von vorneherein durch deine Eltern buchen, nicht dass du da ohne Bleibe stehst, wenn der Platzwart sich weigert mit dir einen Vertrag abzuschließen…

[quote=“kerbination”]Vorab: Eine Rechtsberatung hier im Forum ist aus eben rechtlichen Gründen nicht möglich.

Und dann: Es liegt immer im Ermessen der Eltern, ob und wielange ihr Kind wegfahren darf. Immerhin sind die verantwortlich (Stichwort: Aufsichtspflicht) und das bis ihr 18 seid. Theoretisch kann man sein 2 Jahre altes Kind auch in den Zug setzen und ihm erlauben wegzufahren, wobei man natürlich dann die Aufsichtspflicht verletzt. anders ist das bei “fast” Erwachsenen. Rede mit deinen Eltern darüber. Wenn sie dir vertrauen und wissen, dass du nix anstellst und auf dich aufpassen kannst, dann sollte das schon in Ordnung gehen :wink:

darum gehts gar nich, von meinen eltern gehts, da bin ich mir sicher…war dieses jahr auch schon alleine in palmero

Das mit dem Campingplatz mieten ist so eine Sache. Aus rechtlicher Sicht darfst du einen (Miet-)Vertrag erst ab 18 alleine abschließen, davor ist er schwebend ungültig und bedarf der Einverständniserklärung deiner Eltern.

Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, dann lässt du den Platz von vorneherein durch deine Eltern buchen, nicht dass du da ohne Bleibe stehst, wenn der Platzwart sich weigert mit dir einen Vertrag abzuschließen…
genau so wie mans in wirtschaft und rechtslehre lernt :wink:
soweit weiß ich auch bescheid, aber wie bereits oben gesagt, ist es nich iwie gestzlich geregelt, dass man mit 16 alleine verreisen darf?

[/quote]

Wie gesagt: Bis zum 18. Lebensjahr haben die Eltern die volle Kontrolle - und ohne Erlaubnis läuft da garnix.

Also in der Schweiz darf man auch unter 18 einen Campingplatz anmieten… :slight_smile:

Die Schweiz ist da wohl wieder einmal mehr das rechtliche Paradies Europas :hail:

zwischen 16-18 muss eine schriftliche Erlaubniss der Eltern vorliegen, wenn man jünger als 16 ist muss (zumindest auf deutschen Campingplätzen) ein Erziehungsberechtigter dabei sein; ob eine Campingplatzleitung davon Ausnahmen zulässt, kann man im Einzelfall nachfragen, allzu optimistisch wäre ich da nicht, es geht um Fragen der Haftung, also um Geld.
Wobei Erziehungsberechtigt nicht Eltern bedeutet, ein von ihnen befugter “Stellvertreter” (Lehrer, Pfarrer, Jugendgruppenleiter, Tante, Onkel, Hausfreund) reicht aus.
Ich war mit 13 in England als Gastschüler, rein juristisch gesehen waren meine Gasteltern meine Erziehungsberechtigte, null problemo.

(natürlich ist das keine rechtsberatung, nur einpaar persönliche erfahrung)

[quote=“snafu”]Wobei Erziehungsberechtigt nicht Eltern bedeutet, ein von ihnen befugter “Stellvertreter” (Lehrer, Pfarrer, Jugendgruppenleiter, Tante, Onkel, Hausfreund) reicht aus.
[/quote]

Du meinst sicher “Erziehungsbeauftragter” - Denn den Erziehungsberechtigten kann niemand ersetzen - man kann nur vom Erzeihungsberechtigten für die Aufsicht beauftragt werden.

jenseits des Haarespalten war der Mehrheit sicher klar was ich gemeint haben könnte, oder? :smiley:

Wir sind nunmal im Paragraphen-Staat Nummer 1 :ps: