Hi leute,
mein kumpel bittet mich um hilfe da er selber nicht mehr weiterkommt.
Er hat sich anscheinend am 03.10.2008 auf der seite von www.p2p-heute.com (was er natürlich nicht gemacht hat) angemeldet, wonach ihm am 25.10.2008 ne Rechnung an die Email geschickt wurde, was er ignoriert hat weil er nicht gedacht hätte dass es ernst gemeint ist.
Jetzt wurde ihm ein Brief am 19.11 ein Brief geschickt wo draufhingewiesen wird dass ein Rechtanwalt eingeschaltet wurde und der sache nachgeht. Es ist die Redcio OHG Rechtsanwalt Olaf Tank, Rheiner Landstr. 197
Da weist er drauf dass die Rechnung bis zum 29.11 beglichen werden muss, eine sonst aussage ist nicht dabei.
Was denkt ihr was das ist, ich habe in google etwas über Abzockergruppe gelesen deswegen glaub ich dem zeug nicht. Aber was passiert wenn man die Rechnung doch nicht begleicht?
Paar Unklarheiten gibts trotzdem wie zb.
Woher Wissen sie die Komplette Daten wie Name, Anschrift, Postleitzahl, Str.nummer, Wie alt er ist usw.
Und wenn sie eine Abzockergruppe sein sollten, wieso die nicht damit aufhören wenn die sehen dass er die rechnung doch dem ganzen nicht begleichen versucht, dazu schalten die noch einen Rechtsanwalt ein.
Hatjemand schon erfahrung damit gemacht bitte um Hilfe da ich auch bischen ratlos bin und ihm helfen will.
Ach nochwas ich habe erst einen Wiederspruch per email direkt an die p2p-heute.com geschicht was sie kaum wahrgenommen haben.
Danke an alle die etwas helfen versuchen werden…
Das Alter spielt keine Rolle - ein nichtiger Vertrag ist und bleibt nichtig. Denn bei jenen Anbietern ist der Hinweis auf den zu entrichten Betrag als überraschend anzuerkennen. Als PR-Member von nicht-abzocken.net weiß ich wovon ich fasel
Nachtrag: Die Seite sieht sehr nach den Gebrüdern Schmidtlein aus - Ich denke, dass die sich hinter dieser Redcio OHG verbergen oder zumindest die Hand im Spiel haben.
Ohne eine REchtsberatung (die ich nicht abgeben darf) abzugeben;
Ich würde das ganze einfach weiter ignorieren - Sollte das wider erwarten vor Gericht gehen habe die 0 Beweise in der Hand, die Verhandlungen werden fallen gelassen. Bis jetzt gab es noch keinen fAll wo die wirklich gerichtliche Maßnahmen vollzogen haben, das wäre für die Beitragshöhe auch Verschwendung, wenn man überlegt wie teuer ein GErichtsverfahren ist.
Cool down, abheften und tot stellen sind in meinen Augen die beste Medizin für die gesamte Nutzlosbranche
Das Alter ist eine zusätzliche Absicherung, unter dem Alter von 16 (glaub ich), darf man keine Vertragliche Bindung eingehen, und dürfte eig. nicht mal in einem Geschäft etwas kaufen… so irgendwie war das
Jedenfalls kann er sich ziemlich sicher sein, dass er davon nicht nochmal was hören wird
[quote=„michi7x7“]Das Alter ist eine zusätzliche Absicherung, unter dem Alter von 16 (glaub ich), darf man keine Vertragliche Bindung eingehen, und dürfte eig. nicht mal in einem Geschäft etwas kaufen… so irgendwie war das
Jedenfalls kann er sich ziemlich sicher sein, dass er davon nicht nochmal was hören wird [/quote]
Aber zb. wenn man die Eltern Gefragt hat schon oder ?
p2p-heute.com/ kommt von Meinem localhost die Inhalte /Ups… xD php ist on xD
18…? geschäftsfähig ist man in österreich ab 14; sodass es konsequenzen nachsich ziehen kann. ich glaube nicht, dass das in D anders ist.
solange er jedenfalls keinen vertrag wissentlich und eindeutig eingegangen ist, ist dieser nichtig. einseitige vertragserklärungen gibt es rechtlich nicht.
Ich glaube da gibts einen Unterschied zwischen Verträgen und Geschäftsabschlüssen, da letztere sich gewöhlich nicht über einen größeren Zeitraum ziehen. Geschäftsfähig ist man def. mit 14 (jetzt fällt es mir auch wieder ein)
Verwechsel Geschäftsfähigkeit bitte nicht mit Geschäftigkeit (so schimpft sich die Freiheit Verträge zu schließen). Denn Verträge darf man definitv erst ab 18 selbstständig abschließen. Siehe bspw. Handyvertrag.
Und darum geht es hier. Ein Abo ist ein Kaufvertrag - Und bis zu einer gewissen Summe fällt der bei Minderjährigen unter den Taschengeld-Paragraphen (110 BGB). Allerdings nicht in diesem Fall, da hier bspw. arglisitige Täuschung und ggf. Betrug vorliegen.
[quote]Woher Wissen sie die Komplette Daten wie Name, Anschrift, Postleitzahl, Str.nummer, Wie alt er ist usw.
Und wenn sie eine Abzockergruppe sein sollten, wieso die nicht damit aufhören wenn die sehen dass er die rechnung doch dem ganzen nicht begleichen versucht, dazu schalten die noch einen Rechtsanwalt ein.
Hatjemand schon erfahrung damit gemacht bitte um Hilfe da ich auch bischen ratlos bin und ihm helfen will.
Ach nochwas ich habe erst einen Wiederspruch per email direkt an die p2p-heute.com geschicht was sie kaum wahrgenommen haben.
Danke an alle die etwas helfen versuchen werden…[/quote]
Also: Namen und Adressen werden gerne gekauft - oder über Gewinnspiele im Internet gesammelt und dann dadrüber verbreitet - Das ist keine Seltenheit, wir bekommen das immer wieder mit.
Der Anwalt steckt da mit denen unter einer Decke - das ist eine sagenhaft zwilichtige Organisation im Untergrund von Deutschland und der Schweiz.
Aber man ist als minderjähriger durchaus beschränkt geschäftsfähig. Sonst könnte man ja z.B. nicht mal nen Kaugummi irgendwo kaufen, da man ja einen Kaufvertrag(wenn auch nicht schriftlich) eingeht.
Das ist tatsächlich so wenn die Eltern Einspruch dagegen erheben, müsste der Anbieter den kaugummi zum vollen Einkaufspreis zurücknehmen (ob das gebraucht auch gilt, weiß ich nicht )
oha danke leute, sind bischen beruhigt, das heißt jetzt ja abwarten bis die sich einfach verziehen?
oder sollen wir bereit sein auf ne klage?
Wie ich jetzt von kerbination verstanden habe, werden die gerichtskosten ja höher als die mahnkosten deswegen lohnt es ihnen nicht das dem gericht weiterzugeben. Richtig?
Wenn ja ist das doch ein völliger blödsinn was die da abziehen, und warten bis es welche gibt die davon angst kriegen und das geld bezahlen? Unverschämtheit ist das…
Ich habe den Brief gelesen und muss sagen so überzeugend ist es nicht. Im mom wird zumindest nicht vom gericht geredet oder nicht mal angedeutet dass wenn man nicht zahlen wird dass die es ans gericht weiterleiten
Das ist tatsächlich so wenn die Eltern Einspruch dagegen erheben, müsste der Anbieter den kaugummi zum vollen Einkaufspreis zurücknehmen (ob das gebraucht auch gilt, weiß ich nicht )[/quote]
Nein Wenn man unter 18 ist dürfen die eltern bei beträgen über 50 euro das geld zurück verlangen Darunter ist es nicht so