Persönliche Daten im Impressum

Hallo
Ich wollte mal nachfragen, welche persönliche Daten ich unbedingt im Impressum aufnehmen muss.
Ich möchte ja auch nicht, das sich User, die ich irgendwann mal sperren muss (hoffendlich nicht) mal auf den Weg zu mir machen.
Laut dem, was ich bisher verstanden habe in den ganzen Paragrapfenjungel ist, das ich soweit Angaben machen muss, das ich als Betreiber so schnell wie möglich und direckt erreichbar bin.
Reichen da auch Name und Telefonnummer? Oder muss ich dort die komplette Adresse angeben??
Ich betreibe ein herkömmliches Forum, ohne Handel (auch keine Tauscherei) für ganz alltägliche Beiträge.

Danke schonmal für Antworten.

Nachtrag:
Ich habe jetzt Name, PLZ, Ort, Tel. und E-Mail angegeben. Reichen diese Angaben aus ?

[quote]Was muss im Impressum stehen?
Dazu ist das TMG eindeutig. Enthalten sein muss sowohl Vor- als auch Nachname, eine ladungsfähige Anschrift (Postfach reicht nicht), eine gültige E-Mailadresse und in jedem Fall auch eine Telefonnummer. Das kann aber auch eine Mehrwertnummer (0900 & Co.) sein[/quote]

vgl. linksandlaw.info/Impressumsp … gaben.html

[quote=“Papa101”]Hallo
Ich wollte mal nachfragen, welche persönliche Daten ich unbedingt im Impressum aufnehmen muss.[/quote]
Nach §6 TDG:

quote den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind (…)
Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,[/quote]
Also deinen vollständigen Namen (abgekürtzer Vorname kann zu einer Abmahnung führen), deine vollständige Anschrift, E-Mail Adresse und womit eine “unmittelbare Kommunikation” ermöglicht wird. Letzteres kann zum Beispiel eine Telefonnummer sein.

Ich glaube, die haben besseres zu tun.

Auch, ja.

Nein, jedenfalls nicht in Deutschland (siehe oben).

In Deutschland ja.

Nein, siehe oben.

Dies ist allerdings auf bplaced auch für Schweizer, Österreicher, ect. Pflicht.

Das TDG gibt es seit 01.03.2007 formal nicht mehr. An dessen Stelle ist das Telemediengesetz TMG getreten, und die für ein Impressum relevanten Abschnitte finden sich dort im §5 sowie im “Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien (RStV)”, dort im §55.

Dies nur als Hinweis, die Anforderungen sind im Grunde die selben.

Und zwar aufgrund des sogenannten Transparenzgebots nach § 307 Absatz 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Vereinfacht gesagt wäre demnach ein Diensteanbieter im Ausland (z.B. Österreich), der seine Dienste überwiegend Publikum aus dem Inland (Deutschland) anbietet, dem deutschen Gesetz unterzuordnen.

Verflucht und zugenähnt, hast mich erwischt…
Ich habe mich vertan :hail: :hail: :hail:

Zum Glück stehen die von mir zitierten Passagen identisch auch im TMG, allerdings natürlich in §5

Gott, ist das peinlich grad :unamused:

Deine Ironie ist etwas fehl am Platze, denn es macht wenig Sinn sich auf ein Gesetz zu berufen, das es seit gut zwei Jahren nicht mehr gibt.

Verzeihung, es scheint, du hast mich falsch verstanden. Ich meine das vollkommen ernst und es ist mir tatsächlich total peinlich, dass ich die beiden Gesetze verwechselt habe.
Es handelte sich also keineswegs um Ironie!

Ich danke dir, dass du meinen Fehler korrigiert hast.

Laut Paragraf 87 des bplGb* ist die Entschuldigung angenommen. :slight_smile:

[size=85]*bplaced Gesetz Buch[/size]

Dank euch für die Antworten.

[quote=“Dr.Thodt”]…
Also deinen vollständigen Namen (abgekürtzer Vorname kann zu einer Abmahnung führen), deine vollständige Anschrift, E-Mail Adresse und womit eine “unmittelbare Kommunikation” ermöglicht wird. Letzteres kann zum Beispiel eine Telefonnummer sein.
…[/quote]

Wenn ich´s richtig verstanden habe entweder E-Mail oder Telefon ??

Das ist so nicht ganz ersichtlich. Aber alleine schon aus Gründen der Privatsphäre würde ich auf eine private Telefonnummer im Impressum verzichten.

Nagut, die Privatsphäre ist sowieso schon zerstört, alleine durch den Namen und der Anschrift. Jetzt weis ja jeder “wer” und “wo”.

Mir wäre es trotzdem lieber mit E-Mails belästigt zu werden, anstatt dass mitten in der Nacht das Telefon klingelt…

ich find nächtliche Terroranrufe geil. Für mich bedeuten sie einfach, dass irgendein Idiot sich die Mühe macht nicht einzuschlafen um mich ärgern zu wollen, während ich gemütlich vor mich hinträume … ungestört, da ich das Telefon nachts nicht hören kann.
E-Mails find ich da viel lästiger.

So einen tiefen Schlaf hätte ich auch gerne :ps:

a. ich kann mein Telefon stumm schalten
b. ich nehme es erst gar nicht mit ins schlafzimmer
c. es gibt keinen notfall der absolute erreichbarkeit erfolgreich verhindert werden könnte, wenn die welt untergeht werde ich das auch ohne fone erfahren (immerhin habe ich dann nochmal richtig ausschlafen können), wenn ein verwandter über nacht ins krankenhaus muss … gehts ihm auch nicht besser, wenn man mir das nachts um 3 erzählt, etc, etc …

d. es gibt ein paar wenige menschen, die mich aber auch zu nachtschlafender zeit nerven dürfen, die rufen dann einfach eine andere nummer an :smiley:

Es geht aber prinzipiell darum, wenn man in einer 10m²-Residenz lebt und ein DDR-Fon hat und man nicht jedes Mal die Schrankwand wegziehen will um den Stecker rauszuziehen ist es sehr unpraktisch seine Telefonnummer ins Netz zu stellen.

Sischer, hör ich immer wieder. Mein Telefonnummer steht seit 2000 im Netz, in mehr als nur einer Website auf mehr als eine Domain, ich wurde noch nie telefonisch belästigt und es ist nicht gerade so, dass ich “feindfrei” durchs Leben gehe.
Viel wichtiger ist es keinen öffentlichen Telefonbucheintrag zu haben, damit vermeidet man 90% des spamTelefonterrors zur Mittagszeit (“sie haben gewonnen …” “haetten sie zeit für eine kleine Umfrage …”)
Das Telefon meiner Mutter ist im Örtlichen gelistet, sie bekam in diesem Jahr (und das ist noch Jung) mehr Telefonanruf von Verkaufswütigen Callcentern, als ich seit 2000 auf meiner im Impressum gelisteten Nummer an “sorry, verwählt”, oder stummen ins Fone Schweigern bekommen habe.
es ist ganz sicher unpraktisch seine Telefonnummer ins Netz zu setzen wenn man weiblich ist und im Chat (egal welchen) rumflirtet, da lass ich sowas als echtes Argument durchgehen :smiley:

Wer eine andere Möglichkeit findet eine “unmittelbare Kommunikation” zu ermöglichen kann sicher auf eine Telefonnumer verzichten. Mir fällt jetzt da aber auf die schnelle nichts ein. Es ist übrigens auch zulässig Handynummern oder Sonderrufnummern (mit Preisangabe!) im Impressum anzugeben.
Ich hab da zum Beispiel eine 0900er Nummer stehen, die 1,99 € / Minute kostet. Wer mich also telefonisch “belästigen” will darf dafür auch zahlen. So entgeht man dieser Gefahr. Alle anderen können sich (kostenlos) per E-Mail an mich wenden.
Viele Anbieter von Sonderrufnummern haben s.g. Nummernpools aus denen sie Nummern kostenlos vergeben. Einfach mal ne Runde googeln. Ich z.B. zahle für meine Nummer keinen einzigen Cent.

Soo, ich habe jetzt vollständige Adresse, vollständigen Namen, E-Mail und Handy angegeben. Es heist ja im Gesetz, daß der Betreiber direckt erreichbar sein soll und nicht rund um die Uhr. Handy kann man ja über Nacht abschalten und E-Mail´s nach der Arbeit lesen. :wink:

Ich hoffe, das dies ausreicht und ich keine 50.000,- € Strafe kassiere, oder mein Account abgeschaltet wird. :neutral_face: