Persönliche Daten im Impressum

E-Mail langt.

[quote=“Dr.Thodt”]Wer eine andere Möglichkeit findet eine “unmittelbare Kommunikation” zu ermöglichen kann sicher auf eine Telefonnumer verzichten. Mir fällt jetzt da aber auf die schnelle nichts ein. Es ist übrigens auch zulässig Handynummern oder Sonderrufnummern (mit Preisangabe!) im Impressum anzugeben.
Ich hab da zum Beispiel eine 0900er Nummer stehen, die 1,99 € / Minute kostet. Wer mich also telefonisch “belästigen” will darf dafür auch zahlen. So entgeht man dieser Gefahr. Alle anderen können sich (kostenlos) per E-Mail an mich wenden.
Viele Anbieter von Sonderrufnummern haben s.g. Nummernpools aus denen sie Nummern kostenlos vergeben. Einfach mal ne Runde googeln. Ich z.B. zahle für meine Nummer keinen einzigen Cent.[/quote]

So hab ich das auch. Die Mehrwertnummer geht direkt auf den AB, da kann man dann - wenn man möchte - ne Nachricht hinterlassen. Kam jetzt in gut 4 Jahren erst ein einziges Mal vor… Eigentlich schade, denn man verdient da sogar dran. Die Ausschüttung liegt glaub ich bei um die 1,39 € pro Minute, der Rest ist für den Anbieter.

[Off Topic]
@bunterhund:
Such dir mal nen anderen Anbieter :wink: Ich krieg 1,78 ab der ersten Minute ausgezahlt ätsch

… aber kam bislang auch nie vor, da der einzige Anruf über die Nummer nur 42 Sekunden gedauert hat :ps:
[/Off Topic]

[quote=„Dr.Thodt“][Off Topic]
@bunterhund:
Such dir mal nen anderen Anbieter :wink: Ich krieg 1,78 ab der ersten Minute ausgezahlt ätsch

… aber kam bislang auch nie vor, da der einzige Anruf über die Nummer nur 42 Sekunden gedauert hat :ps:
[/Off Topic][/quote]

Wozu? Wenn doch eh nie einer anruft :smiley:

Übrigens… sorry für meinen Beitrag auf der ersten Seite :wink:

Passt schon, ich bin nicht so dünnhäutig. Ausserdem kann man meinen Beitrag durchaus auch falsch verstehen. Ist mir aber erst nach mehrmaligem lesen hinterher aufgefallen… Ist ja nun geklärt.

Das Thema Telefonnummer ist rechtlich leider noch immer nicht geklärt, auch wenn einige Anbieter sagen, dass muss auf jeden Fall rein, da gesetzlich vorgeschrieben.
Das ganze Impressum ist ohnehin ein Fall für sich.
Rein theoretisch gilt eine Webseite nur dann als privat, wenn sie vor den Augen der Öffentlichkeit verschlossen sprich vor dem öffentlichen Interesse ausgeschlossen ist.
Was unsere Gesetzesgeber so wunderbar in Worte verpacken, bedeutet letztendlich, dass jede Homepage, egal wie sehr die Thematik das öffentliche Interese weckt, non-Privat ist und demzurfolge ein Impressum haben muss, welches dann besagte Angaben führen muss.
Genauso gibt es Streit, wo das Impressum zu finden sein muss. Kann man dem User zumuten, auch mal am Scrollrad zu drehen? Oder muss er bei jeder Seite einen Link finden, der zum Impressum führt.
Manchmal schade, was noch alles geregelt wird.
Jedenfalls: es wird empfohlen, eine Telefonnummer anzugeben, da es ansonsten zu einer Abmahnung kommen kann

Sorry, schon wieder ich:

Doch, ist es! Meine aktuellen Recherchen haben ergeben, dass der BGH diesbezüglich eine Anfrage an den EuGH gestellt hat. Dieser hat in seiner Entscheidung vom 16.10.2008 (Az. C-298/07) dazu Stellung genommen. Ich will das jetzt gar nicht groß ausbreiten. Man kann zwar auf die Telefonnummer verzichten, muss dann aber eine weitere Möglichkeit der “schnellen und unmittelbaren Kommunikation” anbieten.
Als weitere Kommunikationsmöglichkeit neben der Angabe der E-Mail-Adresse reicht nach dem EuGH eine zusätzliche Anfragemaske aus, sofern die Anfragen innerhalb von bis zu 60 Minuten beantwortet werden.
So, also für die ganzen Privatpersonen hier wird die Angabe einer Telefonnummer wohl einfacher umzusetzen sein.

In der Rechtsprechung gängige Praxis.

Nö, vgl. BGH I ZR 228/03 vom 20.07.2006.

[quote=“Dr.Thodt”]…

Nö, vgl. BGH I ZR 228/03 vom 20.07.2006.[/quote]

???
Muss ich also anstatt 2 x Impressum jetzt 1 x Impressum und 1 x Kontakt hinschreiben? Oder wie soll ich das jetzt verstehen ? Ich frage jetzt, weil in dem Link steht “und” und ich habe einmal im Footer und einmal in der Portalbox jeweils “Impressum” stehen.

Lass dich nicht verwirren, Papa. So wie du es hast reichts völlig. Hier gehts nur um irgendwelche juristischen Spitzfindigkeiten.

Nun, wer unmittelbar mit mir kommunizieren möchte, muß
schon zu den üblichen Zeiten persönlich in meinem Büro
vorbeikommen.

Telephon ist ja nunmal ein technisches Mittel der Kommunikation
und somit nicht unmittelbar und direkt, wenn irgendein Gericht
was anderes behauptet, haben die offenbar den Blick für die
Realität und die verwendete Technik verloren ;o)

Auch muß die Erreichbarkeit per Telephon oder email nicht
unbedingt besser oder schlechter sein als mit einem
Kontaktformular, zu einem ungünstigen Zeitpunkt wird die
Zeit bis zu einer Antwort sicher deutlich über einer Stunde liegen,
meist wird man mit weniger als einem Tag rechnen können, bei
Dienstreisen oder Urlaub kann das natürlich auch schon mal
ein paar Tage länger dauern mit der Kontaktaufnahme, bei
größeren Betrieben tagsüber und wochentags wird die Zeit eher
kurz sein, da mag das mit einer Stunde hinkommen und zumutbar
sein.

Insofern unterliegt die Passage mit der ‘unmittelbaren
Kontaktaufnahme’ immer der individuelle Optimierung. Wer
kein Telephon hat oder darüber nur schlecht oder selten
erreichbar ist, macht mit der Angabe desselben sicher genau
das Gegenteil von dem, was im Gesetz beabsichtigt ist.
Insofern steckt da immer eine persönliche Optimierung drin, was
man da angibt, von dem man annimmt, daß es gut funktioniert.
Bei einem kommerziellen Angebot wird man auch sicher bessere
und schnellere Kontaktmöglichkeiten erwarten als bei einer Seite
von Einzelpersonen ohne kommerzielles Anliegen.