Google war bei dieser Angelegenheit nicht mein Freund und mir ist auch bewusst, dass dies vielleicht nicht das richtige Forum dafür ist, aber vielleicht weiß ja jemand Rat.
Also…es wurde eine Tat begangen, jedoch gibt der Schuldige seine Schuld nicht zu. Nun besitze ich jedoch einen Chatverlauf, der seine Schuld eindeutig zeigt. Ist es mir erlaubt, diesen Verlauf (mit unkenntlich gemachtem Namen) als Beweismaterial zu verwenden oder ist dafür die Erlaubnis des Beteiligten benötigt, die er mir verweigert?
also wenn es was rechtliches ist und du damit zum Anwalt oder so gehen willst, dann aufjedenfall, da er ja in diesem Chat gechattet hat und er weiß, dass es auch einen Chatverlauf gibt.
Das Briefgeheimnis besagt nur, dass ich keine Briefe, die für andere bestimmt sind, öffnen darf.
Das Fernmeldegeheimnis hört sich auf Wikipedia jetzt erstmal so an, als dürfte man Telefongespräche, Emails etc. nur nicht abhören.
Es geht darum, dass der andere in der Schule Mist gebaut hat und ich den Lehrern mit diesem Verlauf beweisen kann, dass er es war und damit nicht andere ins Visier geraten.
Naja, wenn der Mitschüler sagt “Nein” kann ich es doch wohl nicht davon abhängig machen, ob der Lehrer es sehen will oder nicht. Es sind Beweise, nicht nur Vermutungen.
Grundsätzlich nochmal gesagt: Fernmeldegeheimnis greift für alle übermittelte Informationen und dazu zählt auch jedes Byte, dass über die Telefonleitung (und damit die Internetleitung) übertragen wird.
Den Chat-Log darfst du ausschließlich dann veröffentlichen, wenn der andere Gesprächspartner dem zustimmt.
Und selbst der Lehrer hat kein Sonderrecht so ein Chatlog einzufordern und/oder als Beweis zu nutzen.