Vorstellung und WICHTIGES ZU MEINEM INHALTEN!

:wink: H A L L O :wink:

ich habe mich gerade registriert und ersteinmal das faq und das forum durchsucht um problemen im vorraus aus dem weg zu gehen.

erstmal ein wenig zu mir und meiner page: ich betreibe hier eine joomla homepage mit infos und medien von mir, sozusagen als werbungsplattform, da ich meiner dj karriere ein wenig auf die sprünge helfen muss :smiley:

außerdem wird unter meiner subdomain eine community aufgebaut (OHNE CHAT) die anderen helfen soll, sich bei der fülle von musikplattformen wie myspace, soundclick etc zurechtzufinden und ein professionelles profil anzuzlegen dessweiteren werde ich ihnen bei rechtsfragen rund um lizenzen, verträge etc helfen.

alles 100% kostenlos, den ich will keine kohle scheffeln, sondern gleichgesinnte finden und anderen helfen

[size=150][b]wichtiges zu meinen inhalten:

ich werde eine menge mp3´s uploaden, die zum größten teil eigenen produktionen sind. allerdings habe ich auch viele remixe, doch da ich mich in musik bizz auskenne, stelle ich NICHTS online ohne vorher die zustimmung der urheber einzuholen!!!

die vereinbarung siet volgendermaßen aus: ich darf die remixe auf MEINER HOMEPAGE hochladen und zum download anbieten, jedoch keinerleig gebühren dafür verlangen bzw mit den tracks in irgendeiner form geld verdienen!
ich darf sie NICHT AUF MYSPACE, SOUNDCLICK ETC ANBIETEN, da dort tausende von usern sind. außerdem darf ich sie NICHT BEI RADIOSENDERN SPIELEN EGAL OB UKW ODER ÜBERS INTERNET![/b][/size]

ein beispiel: ich habe 3 Groovestyler remixe. nachdem ich sie fertiggestellt hatte habe ich über myspace ronny rockstroh kontaktiert, den eigentümer von kill for this records und urheber der lieder ich habe ihm die tracks per mail geschickt und ihn gefragt, ob ich sie AUF MEINER PRIVATEN HOMEPAGE zum download anbieten darf…

natürlich war die antwort in jdem fall ja, denn dadurch haben sie keinen wirtschaftlichen verlust. anders sieht es bei den musikbörsen aus, denn dort kann man nach remixen suchen und dann kauft kein mensch mehr die original version

alle mails sind gespeichert und bei bedarf werde ich sie auch gerne weiterleiten

ich habe diesen post erstellt um einer sperrung meines accounts vorzubeugen.

denn ich habe bei einem anderen host massive probleme dadurch gehabt (seite gesperrt und 2 wochen keine antwort des support teams… also mitgliedschaft gekündigt und 10 euro in den sand gesetzt :motz: )

ich denke das ich hier gut aufgehoben bin und natürlich ist jeder eingeladen sich auf meinen seiten zu registrieren, egal ob künstler oder nicht ihr bekommt promo mails von labeln mit tracks die noch garnicht fertig sind, denn ich bin bei sehr vielen labeln im dj pool :wink:

aber lasst mir noch ein wöchlen zeit um meine seite neu aufzubauen!

euer neuer member

DJ Vir2L

hehe dürfte hier nicht wirklich ein Problem werden…
Im Fall der Fälle wärst du auch nicht hilflos. Der Support hier ist eigentlich fast komplett kompetent und verständnisvoll :ps: auch wird man zuerst nur deaktiviert.
Und 2 Wochen dauertes hier eigentlich nicht :wink:

Irgendwie habe ich Zweifel, ob dein privater Mailverkehr irgendwelche Auswirkungen darauf hat, ob bspw. GEMA-Gebuehren faellig werden oder nicht.
Also ich wuerde dir da dringend raten, dich noch ausfuehrlicher zu informieren, ob das wirklich so glatt und einfach laeuft, wie du derzeit annimmst.

wieso GEMA hat er nen Radio??? ne :stuck_out_tongue:

Du irrst, wenn du meinst, die GEMA will nur bei “Radios” mitkassieren.

Zumindest mit gema.de/musiknutzer/online-bereitstellen/ sollte er sich mal beschaeftigen.

mit gema hat das garnüschts zutun, nur mit urheber rechts verletzungen.
ich brauche eine lizens, wenn ich die tracks gewinnbringend weitergeben bzw unter meinem namen veröffentliche

es könnte mir ein gewinnausfall zugeschrieben werden, den ich dann ausgleichen müsste!

nachtrag: ich muss einen hinweis unter die files machen, das die weitegabe an dritte bzw die veröffentlichung auf jeder art von datenträgern untersagt ist.

[quote]Angebot von DJ Mixen im Internet zum Abruf durch den Endnutzer
Bei der Vervielfältigung von Musikwerken bzw. Werkteilen des von der GEMA verwalteten, geschützten
Weltrepertoires auf Audio-Tonträger und deren Verbreitung zum persönlichen (privaten) Gebrauch oder
zur öffentlichen Wiedergabe werden neben den Rechten, die von der GEMA wahrgenommen werden, noch
andere Rechte berührt:
Vergütung und Rechte
Vervielfältigungsrecht § 16 UrhG und Verbreitungsrecht § 17 UrhG, Recht der Zugänglichmachung
Diese Rechte werden von der GEMA vergeben. Die Einräumung der Nutzungsrechte für Werke des GEMARepertoires
in Form von DJ Mixe, erfolgt mit Zahlung der Vergütung. Zudem sind Rechte Dritter zu beachten.
Die tarifliche Vergütung ist vor Herstellung bzw. Auslieferung, für die in Auftrag gegebene Stückzahl
zu entrichten. Die Lizenz gilt erst nach Bezahlung der sich aus dem Lizenzantrag ergebenden Rechnung der
GEMA (zzgl. z. Zt. 7 % MwSt.) als erteilt. Der Lizenznehmer verpflichtet sich zu wahrheitsgemäßen Angaben.
Bei DJ Mixen werden Musikwerke von Vinyl-Schallplatten oder CDs ineinander gemixt. Teilweise werden
dabei Musikwerke so verbunden, dass quasi ein neues Musikwerk entsteht.
Da die Mixe durch das Anbieten im Internet, im Gegensatz zu den Mixen, die in Diskotheken zu hören sind,
keinen flüchtigen Charakter haben, müssen diese Rechte vor Einstellung ins Internet abgeklärt werden.
Erst nach Abklärung aller Rechte, kann die GEMA die Lizenz erteilen. Die Höhe des Lizenzbetrags ergibt sich
aus dem Tarif VR-OD 5.
Die nachstehenden, unterschiedlichen Prozentvergütungen für die Nutzung der Werke des GEMARepertoires
richten sich nach den jeweiligen geldwerten Vorteilen. Die geldwerten Vorteile werden nach
Abzug der Mehrwertsteuer der Vergütungsberechnung zugrunde gelegt.
Die Vergütung beträgt 15 % des Endverkaufspreises.
Bei Abonnemententgelten beträgt die Vergütung 15 % der betreffenden Entgelte.
Im Falle von sonstigen geldwerten Vorteilen, wie z.B. geldwerte Vorteile aus Werbung, Sponsoring, Tausch-,
Kompensations- oder Geschenkgeschäften, beträgt die Vergütung 22,5 % der betreffenden geldwerten
Vorteile.[/quote]

[size=150]da ich nichts erwirtschafte muss ich auch keine vergütung zahlen[/size]

edit:
hier nochmal das verbreiungsgesetz §17 urhebergesetz

[quote]§ 17 Verbreitungsrecht
(1) Das Verbreitungsrecht ist das Recht, das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes der Öffentlichkeit anzubieten oder in Verkehr zu bringen.
(2) Sind das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes mit Zustimmung des zur Verbreitung Berechtigten im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht worden, so ist ihre Weiterverbreitung mit Ausnahme der Vermietung zulässig.
(3) 1Vermietung im Sinne der Vorschriften dieses Gesetzes ist die zeitlich begrenzte, unmittelbar oder mittelbar Erwerbszwecken dienende Gebrauchsüberlassung. 2Als Vermietung gilt jedoch nicht die Überlassung von Originalen oder Vervielfältigungsstücken

  1. von Bauwerken und Werken der angewandten Kunst oder
  2. im Rahmen eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses zu dem ausschließlichen Zweck, bei der Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis benutzt zu werden.[/quote]

Wenn du meinst …

Ob das Zitierte bzgl. “DJ-Mixen” ueberhaupt zutrifft, bezweifle ich leicht - unter DJ-Mixen wuerde ich halt einen “Auftritt” vom DJ verstehen, in dem er Tracks von anderen spielt.
Remixe sind da m.E. noch wieder mal 'ne andere Baustelle.

Aber in dem von dir Zitierten ist auch von einem Verbreitungsrecht die Rede, und du verbreitest, wenn du zum Download anbietest.

hab da noch eine frage:

es ist ja bekanntlichermaßen pflicht ein impressum zu haben, aber reicht es nicht,wenn ich in meinem kontaktformular meine kompletten daten anzeige :qst: (stehen da sowieso)

:smiley: MUAHAHAHA :smiley:

und ich dachte ich bin zu blöd aus seinem post schlau zu werden

[b]hier nochmal der entscheidende Satz:

Die nachstehenden, unterschiedlichen Prozentvergütungen für die Nutzung der Werke des GEMARepertoires
richten sich nach den jeweiligen geldwerten Vorteilen.[/b]

d.h. keine “geldwerten Vorteile” = keine vergütung

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