Es folgt die Urteilsverkündung im Fall von windofbastler

Es folgt: Die Verkündung des Urteils zum Prozess “Brutales Stehlen des bplaced-Logos”

Aufgrund der Beweislage erklären wir windofbastler für schuldig. Das Stehlen eines Logos ist nach $14.3 des bplGb strafbar und kann durch die unbestreitbare Aussage des Zeugen “fusion” eindeutig auf windofbastler zurückgeführt werden.

Da das Stehlen mit extremer Brutalität von Statten ging, wird das Strafmaß angehoben. Hinzu kommt, dass der Täter nach seiner Tat bzw. nach der Gerichtsverhandlung keine Reue gezeugt hat und jederzeit bereit wäre, selbiges noch einmal zu tun.

Wir, die Richter und fusion, kommen somit zu dem Beschluss, dass der Benutzer “windofbastler” lebenslang zur Benutzung von Windows verpflichtet wird. Außerdem muss jener eine Woche lang in seine Signatur, fettgedruckt und in rot geschrieben, den Text “Ich bin Windows-Fan und ich stehe dazu!” einfügen.

Die Einlegung von Revision wird im Vorhinein abgelehnt. Das Urteil ist hiermit rechtskräftig.

Der Richter A.Nonym hat gesprochen.
Pressevertreter Fusion hat hiermit in seiner Richtigkeit die Öffentlichkeit darüber informiert, Fragen der Presse sind an ihn zu richten.

:ps:

hab gelegen xD xD :smiley: :smiley:

gilt pressefreihet?

Natürlich, in sofern sie für das Urteil spricht :ps:

und wenn nicht? was passiert dann?

Dann hol ich meinen Anwalt! :ps:

dein anwalt hat ja gesprochen… lol… fusion ist doch dein anwalt :wink:

:ps: :ps:

Ja, und ich bin der Richter! :ps: