Bilder aus dem WEB veröfentlichen

He Leute,

Ich möchte auf meiner Seite Bilder verwenden, die ich auf googel gefunden habe, befürchte jedoch dass dies durch dieses Copy Right verboten ist. Kann mir jemand helfen, darf ich das nun oder was muss ich machen damit ich dies darf?

wenn ich mich hier in die frage mal einklinken darf.
wie siehts aus mit bildern von designs. darf ich die kopieren?
wenn nein, darf ich sie nachstellen und die farbwerte aus dem ursprungsbild ablesen?

grüße,
sebastian

Bilder mit nicht trivialem Inhalt (komplett einfarbiges Bild etc wären
trivial) sind Werke im Sinne des Urheberrechtes. Da entscheidet
immer der Autor, ob, wer und wo das veröffentlicht wird.
Dieser ist also zu fragen, wenn man ein Bild erneut veröffentlichen
will.
Alternativ kann dieser natürlich im Bild oder zusammen mit einer
erlaubten Veröffentlichung bekundet haben, daß er ungefragt mit
weiteren Veröffentlichungen einverstanden ist, dafür gibt es
inzwischen reichlich Lizenzen und auch viele solcher Bilder, etwa
bei commons.wikimedia.org
Da muß man sich dann jeweils die Lizenz genau ansehen, kann
sein, daß der Autor Bedingungen stellt, die dann einzuhalten sind.

In Bezug auf das Urheberrecht unbedenklich ist es, wenn man auf
ein Bild nur verweist, welches woanders veröffentlicht ist.
In der Praxis kann man sich aber unbeliebt machen, sofern man
mit solch einem Verweis das Bild in eine andere Seite einbettet,
also bei (X)HTML mit Elementen wie img, object, iframe oder
framesets. Da kann der Laie nicht erkennen, daß nur auf das Bild
verwiesen wurde, weswegen es da zu Problemen kommen kann,
während ein Verweis mit einem Element a als unbedenklich
angesehen werden kann.

Sofern die minimale Schwelle überschritten ist, um ein Werk zu
sein, ist egal, was es zeigt oder in welchem Zusammenhang es
verwendet wird, also auch innerhalb eines Design.

Farbwerte kann man natürlich ablesen wie man will.
Ein identisches Bild abmalen, ist problematisch. Allenfalls wenn man
zufällig ein identisches Bild erschafft, ohne das andere zu kennen,
kann man von einer sogenannten Doppelschöpfung ausgehen, wo
dann der jeweilige Autor Rechte an seinem Werk unabhängig vom
anderen hat - das wird aber meist wenig plausibel wirken, wenn
man nicht sinnvoll belegen kann, daß die Werke unabhängig
voneinander entstanden sind.

danke für die antwort.
in meinem fall wäre die frage, ob ich ein design mit den gleichen farben im header erstellen darf, bei dem der rest allerdings komplett anderst ist.
ich möchte im prenzip nur einen farbverlauf übernehmen. dazu habe ich vor die werte aus dem header des anderen bildes abzulesen und den verlauf zu erstellen.
stellt die rechtliche probleme dar?

grüße,
sebastian

Relevant könnte in dem Zusammenhang allenfalls der Begriff der
abhängigen Bearbeitung oder des abhängigen Werkes sein.
Typisch passiert das z.B., wenn jemand zu den Aufgaben in einem
Schulbuch ein Heft mit Lösungen veröffentlicht und der Bezug zum
Buch eindeutig ist. Zwar ist er damit Autor eines Werkes im Sinne
des Urheberrechtes, vermutlich ist es aber notwendig, mit dem
Autor/Verlag des Schulbuches zuvor Kontakt aufzunehmen.

In deinem Falle dürfte es an der Komplexität des Verlaufes liegen,
ob das ein trivialer, nicht relevanter Zusammenhang ist oder nicht.
Abhängig wäre die Bearbeitung eher dann, wenn den Werk nur
sinnvoll ist, wenn das Original bekannt ist. Ansonsten kann es sich
noch um triviale Änderungen handeln, die dann nicht dazu führen,
daß dein Bild als eigenständiges Werk aufgefaßt werden, sondern
immer noch als im wesentlichen eine Kopie des Originals.
Lineare, quadratische, kubische etc Verläufe sowie elliptische sollten
hingegen ihrerseits so trivial sein, daß es fraglich ist, ob es sich
beim Ursprungsbild um ein Werk im Sinne des Urheberrechtes
handelt.
Ist der Verlauf nicht trivial und beinhaltet irgendeine inhaltliche
Relevanz und Originalität, so ist es ein Werk und eine Farbrotation
oder -Verschiebung ohne sonstige Änderung der Funktion des
Farbverlaufes ist vermutlich ein Zitat, Kopie oder eine abhängige
Bearbeitung des Werkes, somit könnte der Autor darauf bestehen,
daß das Urheberrecht relevant ist.
Was trivial ist und was nicht, ist natürlich auch etwas subjektiv und
hängt von den Fähigkeiten des Autors ab. Ich würde viele Dinge
als trivial ansehen und daher nicht als schutzwürdig. Aber andere
Leute sind da wesentlich sensibler - und da kann es bei einem
Rechtsstreit an den (Un-)Kenntnissen des Richters hängen, was
durch das Urheberrecht abgedeckt ist und was nicht.
Einige Designer glauben ja auch schon, daß eine einfache
Zusammenstellung von Farben in einer Stilvorlage eine originale
Leistung ist und daher ein Werk, während ich eher vermuten
würde, daß erst eine komplexere Stilvorlage den Status eines
Werkes erlangen kann.
Insofern - will man als ‘Kopist’ sichergehen, ist es immer besser,
nur zu gucken, das Original beseite zu legen und dann seine
Variation dazu frei aus dem Gedächtnis zu realisieren (welches
dann kein photographisches sein sollte ;o)
Weil solch eine Variation auch unabhängig vom Original bestehen
kann, ist das auch nicht zwangsläufig eine abhängige Bearbeitung
und da aus dem Gedächtnis realisiert, ist es auch keine Kopie mit
trivialen Änderungen, der Status eines eigenständigen Werkes
sollte also gegeben sein.

Im Zweifelsfalle immer bei Rechtsfragen - Beratung durch den
Anwalt seines Vertrauens vor einer Straftat ist zwar nicht
hinreichend, aber vermutlich zuverlässiger als Mutmaßungen von
Laien in einem Forum ;o)

Hi
Alles richtig, was Mr. Hoffmann sagt.
Ich meine alles, was nur ähnlich dem Original ist - ist mit Copyright belegt,
und das im weitesten Sinne.
Es gibt Leute, die darauf aus sind diese «Kopieen» zu verfolgen, solche Abmahnungen
sind nicht unbeliebt.
Wir halten es so: wir fragen den Besitzer der HP an, ob wir Teile davon
(unter Angabe des Originals und des Besitzers) verwenden dürfen.
Ueberraschend oft bekommne wir die Erlaubnis.
Gruss Marc