Dateien einbinden? Z.B. Videos

Nun nehmen wir mal an ich schneide den trailer anders und füge noch mehr Material ein, allso ein fan-Trailer mit effekten und so, wie siehts dann aus???

Das hab ich mich auch schon gefragt, bei so Leuten, die irgendwelche Song-Verarschungen machen.

Aber frag doch einfach beim Autor nach, eine Email ist bestimmt nicht zuviel verlangt.

Wenn du z.B. später behauptest “ich hab da einen Frame” rausgeschnitten, interessiert die das bestimmt höllisch wenig, auch wenn es nicht mehr genau das Original ist.

Also sollte ich mich an den Autor/Urheber wenden jaa???

Ja, wobei ich das schon mehrmals erwähnt habe.

Ich meine, die Rechtslage ist vom Urheber abhängig.
Bei einem deutschen Urheber (muß ein Mensch sein, kein
Programm oder Tier oder sonstwas), gilt das deutsche
Urheberrecht. Da ist normalerweise immer der Autor zu fragen.
Ausnahme sind Zitate in wissenschaftlichen Veröffentlichungen
und in anderen Kunstwerken. Dann stellt sich im deutschen
Urheberrecht auch die Frage, was ein Werk ist, da digitale
Photographien pauschal immer Werkcharakter haben, werden
das Videos auch haben. Sind auf dem Video Personen erkennbar
und signifikant abgebildet, haben die ferner noch ein Recht am
eigenen Bild, müssen in der Regel extra gefragt werden.
Der Autor kann ferner auf das Urheberrecht nicht verzichten,
kann aber anderen Rechte zur Veröffentlichung einräumen.

Praktisch muß man sowohl als Autor als auch als Zitierer im
Zweifelsfalle sein Recht vor Gericht auch durchgesetzt
bekommen, was beim Urheberrecht wohl oft reine Glücksache
ist und stark davon abhängt, wer die Streitgegner sind und wie
gut die Anwälte (und also wieviel Geld einem der Spass wert ist).

In anderen Ländern kann die Lage anders aussehen, das
entsprechende amerikanische Recht schützt weniger Werk und
Autor als vielmehr die kommerzielle Verwertung von Werken,
funktioniert also etwas anders. Dank multilateraler Abkommen
bekommt man da eine fröhliche Rechtsmischung, wenn man
Werke ausländischer Autoren nutzen will. Im Zweifelsfalle muß
immer eindeutig identifizierbar sein, wer der Rechteinhaber oder
Autor ist und von diesem muß eine Erlaubnis zur Veröffentlichung
vorliegen, die vor Gericht einer kritischen Untersuchung
standhält. Sonst läßt man besser die Finger von fremden Werken.