Ich bin neu hier, und hätte einige Fragen vor der Registrierung was bplaced.net angeht.
Ich programmiere in meiner Freizeit gerne und mir fehlen noch einige Kentnisse in HTML
und im Umgehen mit Filezilla. Nun zu meiner erste Frage in den AGB’s steht ja, dass man
seinen Speicherplatz sinnvoll nutzen muss. Wenn ich jetzt z.B in einigen Tagen nur einen
Banner oder so reinstelle, weil ich ja noch am üben bin ist das in Ordnung, dass ich nicht
all zuschnell eine gute Homepage zusammengebaut habe? Oder verstoße ich schon gegen die AGB’s?
Nun zu Frage 2
Wenn ich mir jetzt eine Homepage machen lasse xyz.bplaced.net und ich möchte diesen aufschalten lassen zu xyz.de muss ich mir dann ein anderes Paket kaufen mit z.B mehr
GB oder behalte ich mein Freestyle Paket und kaufe mir nur die Top Level Domain dazu?
Frage 3 ;D
Kann ich bei meiner Freestyle Homepage einen AdSense Banner einblenden lassen?
Frage 4:
Kann ich bei meiner Homepage mit aufgeschalteter Domain einen AdSense Banner einblenden lassen?
Frage 5:
Es gilt ja hier die Impressumspflicht reicht es auch seine E-mail in das Impressum zu schreiben oder muss dort die Adresse stehen?
Ich bedanke mich jetzt schon einmal für die Beantwortung meiner Fragen und entschuldige mich falls die ein oder andere oder alle Fragen schonmal beantwortet wurden ;S
Es gibt ja den Unterschied zwischen Offenlegungspflicht und Impressumspflicht lt. MedienG.
Reicht es für eine private Homepage (ohne diverse (Werbe)Banner), welche nicht über den persönlichen Lebensraum des Authors hinausgeht, seiner Offenlegungspflicht nachzukommen, sprich das Impressum zu “kürzen”?
Bezüglich der Offenlegungspflicht lt. MedienG §25 werden nur:
Ok wie ein Impressum aufgebaut sein soll weiß ich jetzt. Ein Impressum ist aber ungleich einer Offenlegung. Und in den AGB steht dass man “ein gültiges Impressum bzw. ein gültige Offenlegung” auf seiner Seite zu platzieren hat.
Reicht nun eine Offenlegung für private Homepages (lt. Definition aus meinem vorherigen Post) aus?
lt. bplaced AGB: Ja
lt. eass: Nein
Nur dass man jetzt nicht Impressum mit Offenlegung durcheinander bringt
Hab eh sicherheitshalber (rechtlich und von bplaced) ein vollständiges Impressum auf meiner Homepage. Mich verwundert nur der Teil der AGB:
Deswegen hab ich nachgefragt Im MedienG (auf das sich die AGB beziehen) genauer §24,25 ist die Impressumspflicht bzw. Offenlegungspflicht geregelt. Dort ist auch erklärt das für eine private Homepage (…) kein vollständiges Impressum sonder eine Offenlegung ausreicht.
Wenn mir jemand das erklären könnte, wär ich voll froh
Vielen Dank für die rasche Antwort! Muss echt sagen der Support ist spitze
Vielleicht sollte noch in den AGB klargestellt werden das eine Impressumspflicht (auf bei ggf privaten Seiten für welche „nur“ die Offenlegungspflicht gilt) herrscht. Klar ist, dass es sinnvoll ist ein Impressum vorzuschreiben und auf den Seiten bereit zustellen um jedwidrigen Ärger vorzubeugen!
Die AGB beziehen sich aufs MedienG und dort ist Offenlegung =/= Offenlegung der Daten. Mit Offenlegung ist die Offenlegungspflicht gemeint (schau mal §24 + §25)
Lies den Satz noch mal, ich glaube eher, dass “ein laut MedienG 2005 gültiges Impressum” den Aufbau eines solchen beschreibt, nicht dass das auf diesem Gesetz basiert.
Sonst würde es heißen:
Aber abgesehn von allem anderen: Hier ist ein Impressum gefordert, unabhängig von jedem Gesetz, als Bedingung, diesen Dienst benutzen zu dürfen. Ich finde das klar verständlich, wer nicht wird gerne darauf hingewiesen und muss gegebenenfalls bei missachtung eben mit konsequentzen rechnen.