Englischsprachige Seite - Impressum?

braucht man bei einer englischsprachigen website ein impressum?

hosted by … -> Ja braucht man…

Bei andere Hoster …kp …wenn in der AGB nix drin steht müsste man kein Impressum haben aber… es ist empfehlens wert … :wink:

Lies das mal aufmerksam:

de.wikipedia.org/wiki/Impressumspflicht

Solange Du deine Website aus Deutschland, Österreich, Schweiz heraus betreibst, gilt das in den jeweiligen Gesetzen der Länder vorgesehene: also Impressumspflicht.

Auch, wenn Du deine Seite komplett in Englisch, Chinesisch, oder meinetwegen auch Kiswahili verfassen würdest.

Übrigens kann ein Hoster durch seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB’s) geltendes Recht nicht erweitern, oder beschneiden. So gilt für private Websites ohne Redaktionell-Journalistische Inhalte auch für bplaced-Nutzer keine Impressumspflicht!
Da die meisten User hier aber Blogs oder Foren unterhalten (diese müssen in jedem Fall ein Impressum aufweisen!), dürfte das hier kaum der Fall sein.

[quote=“Flynn”]

Solange Du deine Website aus Deutschland, Österreich, Schweiz heraus betreibst, gilt das in den jeweiligen Gesetzen der Länder vorgesehene: also Impressumspflicht.

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in der schweiz herrscht keine pflicht…

[quote=„fusion“][quote=„Flynn“]

Solange Du deine Website aus Deutschland, Österreich, Schweiz heraus betreibst, gilt das in den jeweiligen Gesetzen der Länder vorgesehene: also Impressumspflicht.

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in der schweiz herrscht keine pflicht…[/quote]

:sunglasses: :sunglasses: …Schwiiizzzer!!! :ps:

Fusion: Aber es ist besser wenn man eins hat … :ps:

Autofahren ist auch bis zu 0.5 Promille erlaubt, nur sind 0.0 besser :wink:

[quote=“fusion”]
in der schweiz herrscht keine pflicht…[/quote]

hmmm. vieleicht doch, nämlich bei gewerblichen angeboten und ebenfalls blogs/foren (massenpublikation):

[quote] Recht in der Schweiz

Die Schweiz zählt nicht zu den Mitgliedstaaten der EU. Für Angebote, die auf Käufer in Deutschland oder Österreich abzielen, ist eine eventuelle Impressumspflicht nach deren Vorschriften zu prüfen. Umgekehrt kann das Schweizer Recht auf Medien angewendet werden, welche in der Schweiz verbreitet oder zugänglich gemacht werden.

Jede Publikation, welche sich an eine Vielzahl von Personen richtet, unterliegt der Impressumspflicht von Art. 322 StGB. Im Impressum muss der Sitz des Medienunternehmens, namhafte Beteiligungen an anderen Unternehmungen sowie der verantwortlichen Redaktor angegeben werden.[/quote]

@fishi: wenn ich in meine Vertragsbedingungen reinschreibe, daß mein Vertragspartner rote Unterwäsche zu tragen hat, fällt das laut “Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG)” unter den Begriff “unangemessene Benachteiligung”.
Jetzt Konkret: Eine Impressumspflicht für eine private, nicht öffentliche Website (zum Beispiel ein Passwortgeschütztes Fotoalbum für Familienmitglieder) hat der Gesetzgeber deswegen ausgeschlossen, um den Homepagebesitzer vor unerwünschter Werbung, etc. zu schützen. Und dieses Recht kann man auch durch die AGB’s der Hoster nicht ändern. Alle anderen Punkte der Vertragsbedingungen (oder meinetwegen auch AGB’s) werden dadurch aber nicht unwirksam.
Ich selbst habe ein solches Fotoalbum hier (bonifaciusschule.bplaced.net).
Und habe dort dennoch ein “Impressum” auf der Startseite (“Inhaltlich Verantwortlicher…”) - und zwar, weil ich miro’s Regeln respektiere.

[quote=“Flynn”]
@fishi: wenn ich in meine Vertragsbedingungen reinschreibe, daß mein Vertragspartner rote Unterwäsche zu tragen hat, fällt das laut “Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG)” unter den Begriff “unangemessene Benachteiligung”.
Jetzt Konkret: Eine Impressumspflicht für eine private, nicht öffentliche Website (zum Beispiel ein Passwortgeschütztes Fotoalbum für Familienmitglieder) hat der Gesetzgeber deswegen ausgeschlossen, um den Homepagebesitzer vor unerwünschter Werbung, etc. zu schützen. Und dieses Recht kann man auch durch die AGB’s der Hoster nicht ändern. Alle anderen Punkte der Vertragsbedingungen (oder meinetwegen auch AGB’s) werden dadurch aber nicht unwirksam.[/quote]

Naja, wenn ich so ne AGB lesen würde würde ich mich schlapp lachen…und dort gar nicht Anmelden oder so… [Die AGB von bplaced.net ist sicher von Rechtsanwälten “Untersucht” worden…stimmt das fusion ? ]

hi,

ob lokale Impressumspflicht oder nicht, es muss eines bestehen - ist das nicht der Fall, wird das Konto gesperrt, ganz einfach.

ciao

quelle würde mich interessieren, in der schweiz herrscht keine impressumspflich wie sie bei euch in deutschland bekannt ist, per switch bekommt man die daten ja sowiso raus, bei gewerblichen angeboten muss ein vertreter zu kontraktieren sein, blogs/foren brauchen aber auch in der schweiz kein impressum.

das kommt aber drauf an wo die server stehen und nich von wo man sie betriebst, sprich stehen sie in dtl gilt impressumspflicht

@fusion: quelle ist der wikipedialink aus meinem ersten post.

@comjag: falsch. nicht der serverstandort, sondern der firmensitz, bzw. wohnsitz des betreibers sind ausschlaggebend.

@miro: es hat niemand vor, daß hier die regeln für bplaced in frage gestellt werden. :wink:

ich habe den initialpost von “drunken_driver” mal als hoster-unabhängige frage interpretiert und versucht zu erklären, was laut gesetz notwendig ist und was nicht.

off-topic:
was die bplaced-AGB betrifft: nachdem es ja schon schwierigkeiten mit ermittlungsbehörden gab, kann ich nur unterstützen, was miro, fusion und der rest der crew hier im moment machen.
die welle von account-sperrungen der letzten woche zeigt ja deutlich, daß hier ein sauberes hosting laufen soll - auch dauerhaft. deswegen (ich wiederhole mich) respektiere ich die regeln. und finde das “harte durchgreifen” ehrlich gesagt ganz gut…

hab ja ne richtige diskussion entfacht :smiley:

danke für die antworten, hat mir ein wenig weitergeholfen.