Frage zu Urheberrechtsverletzung

"Urheberrechtsverletzung: Keine Haftung von Forenbetreiber!
Am 14. Mai 2009 entschied das Oberlandesgericht Zweibrücken, dass ein Betreiber einer Internetplattform nicht für Inhalte seiner Seite, die durch Dritte eingestellt worden sind, haftet, auch wenn Gewinn mit der Seite erwirtschaftet wird.

Bei dem betreffenden Fall ging es darum, dass von der Klägerin ein Foto auf der Seite der Beklagten gefunden worden war, auf welches nur die Klägerin Nutzungsrechte hatte. Diese mahnte die Beklagte daraufhin ab und das Foto wurde von der Website entfernt.

Da die Nutzung der Fotowebsite der Beklagten kostenpflichtig war, dachte die Klägerin, die Beklagte müsse alle Inhalte ihrer Website immer wieder auf Urheberrechtsverletzungen kontrollieren. Das sahen die Richter anders. Eine Vorabkontrolle ist nicht notwendig. "

http://www.e-recht24.de/news/haftunginhalte/1259.html

Gild sowas dann auch automatisch für Private Foren? Wenn ich jetzt eins habe iwer dort nen Link zu ner Warez Seite setzt oder anderen kram? Und gilt sowas auch für verlinkungen auf Privaten Seiten?

Ja, (Keine Rechtsberatung)

Soweit ich weiß muss der Seitenbetreiber illegal eingestellte Inhalte nach Kenntniserlangung entfernen…

Ganz genau kann dir das aber nur ein Rechtsanwalt sagen, wir können nur unsere Meinungen und Interpretationen darlegen… die aber auch völlig falsch sein können. Rechtsberatung ist in Deutschland Laien nicht erlaubt…

Desweiteren genügt eine einmalige Linkkontrolle zum Zeitpunkt der Einstellung.

Zum Urteil: So wie ich das herausschließen kann und auch durch logische Überlegung, sollte das auch für privat betriebene Foren gilten - Gegenfrage: Wieso auch nicht?

Gilt auch für Verlinkungen auf privaten Sites, richtig. Und wie beschlossen wurde, haftet der Betreiber nicht für durch Nutzer reingestellte Inhalte, wenn er diese umgehend nach Kenntnisnahme entfernt.

(Keine Rechtsberatung, freie Meinungsäußerungen)

ach Leute, mit OLG Urteilen ist es auch wie mit Tauben … eine Taube macht noch keinen Frühling.
Dieses Urteil bedeutet nicht, dass ein Landgericht in einem anderen Bundesland, z.B. das LG Frankfurt in Hessen, eine andere Entscheidung fällt und vom OLG Frankfurt im Widerspruchsfall sogar bestätigt bekommt. Hinsichtlich Rechtssicherheit würde ich mich also nur, halbwegs “sicher” fühlen bei einem Rechtsstreit dessen Gerichtsstand im Saarland ist. Es bedarf da einfach noch ein paar weiter OLG Entscheide die dann für einer eindeutige Gesetzeslage sorgen.
also, freut euch dass
a. ein OLG mal eine vernünftige, mit dem gesunden Menschenverstand kompatible Entscheidung getroffen hat, aber
b. macht das noch nicht zur Grundlage eigenen Handelns und verlasst euch ja nicht darauf, dass der Richter am OLG München, Frankfurt, Freiburg, etc, etc genauso entscheiden wird.

Da hat er Recht, der snafu…