Header ist Nicht Passend | Zu klein

[quote=“Maximilian”]
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Hi,
auch hier obliegt es unserer Entscheidung den Thread zu schließen, oder eben auch nicht zu schließen.

so…und wie „hoch“ muss die Schöpfungshöhe denn deines Erachtens nach sein? o.0

wenn er den schriftzug selbst gemacht und auch den kopfhöhrer selbst gestaltet hat, hat er wohl urheberrecht drauf… und selbst wenn ich nen haufen in die ecke k*** isses dann MEIN Urheberrecht…manchmal find ich eure Diskussionen echt lächerlich…dieses ewige Gestänker da immer …sorry…

@ Threadersteller, probiers mal mit dem Header, hab dir das mal bischen grösser gezogen, hoffe es hilft :slight_smile:

Dateianhang wieder gelöscht - da abgeholt worden

moment… wie war das mit dem elefanten und dem glashaus? :ps:

Es gibt zwei Arten von Meinung sagen

  • Daten und Fakten auflisten und die Wahrheit sagen
    oder aber
  • Blödsinn daherlabern und die Leute dumm anmachen, nur weil sie auf ihr Copy hinweisen

der threadersteller wollte damit nur sagen, dass hier bitte keiner das Logo für sich selbst verwenden soll…sondern er nur die Grösse bitte ein wenig geändert haben möchte, aber statt ihm einer das mal rasch angepasst hätte, wurde erst mal 3 Seiten lang diskutiert…DAS find ich lächerlich…

aber naja, macht doch was ihr für richtig haltet…soll mir wurst sein, wenn die Leute vergrault werden :p

Lesen ist nicht jedermanns Stärke, sonst wäre dir aufgefallen, daß ihm schon auf der ersten Seite geholfen wurde. Aber das mit dem dumm anmachen stimmt schon, gutes Beispiel dafür ist auch das hier

[quote=„bibissims2stuff“]Es gibt zwei Arten von Meinung sagen

  • Daten und Fakten auflisten und die Wahrheit sagen
    oder aber
  • Blödsinn daherlabern und die Leute dumm anmachen, nur weil sie auf ihr Copy hinweisen

der threadersteller wollte damit nur sagen, dass hier bitte keiner das Logo für sich selbst verwenden soll…sondern er nur die Grösse bitte ein wenig geändert haben möchte, aber statt ihm einer das mal rasch angepasst hätte, wurde erst mal 3 Seiten lang diskutiert…DAS find ich lächerlich…

aber naja, macht doch was ihr für richtig haltet…soll mir wurst sein, wenn die Leute vergrault werden :p[/quote]

Danke für dein Beitrag zu meinem Thema !
Danke auch für den Header ! Ich werde es mit ihm versuchen und dann melde ich mich nochmal :wink:
Danke auch dafür das du es mal Ansprichst … genau so hab ich mich auch gefühlt … Ob es eben Copyright oder Urheberrecht heißt das ist doch „WURST“ !
Diese Rumdiskutiererei hat mich auch genervt … Eigentlich habe ich nur Hilfe und keine Anspielungen zu meinem Beitrag erwartet …
Aber es gibt manche die wollen nur provozieren [soll nicht böse gemeint sein].

Ein großes DANKESCHÖÖN !

Maximilian

[quote=“bibissims2stuff”]
@ Threadersteller, probiers mal mit dem Header, hab dir das mal bischen grösser gezogen, hoffe es hilft :slight_smile:[/quote]

EIN RIESEN GROßES DANKESCHÖN !

Deine Idee mit dem Header hat geklappt !
Du hast die Lösung zu meinem Thema !

Maximilian

ich will ja nicht klugscheissen, aber die lösung zu deinem problem wurde schon auf seite 1 beschrieben. mit der anweisung “no-repeat” hättest du eine wiederholung der grafik vermeiden können. durch die vergrösserte grafik hast du die wiederholung nur aus dem sichtbaren bereich entfernt, was natürlich auch eine lösung ist… bis zum nächsten header.

naja hauptsache dein problem ist gelöst, halleluja!

so…und wie „hoch“ muss die Schöpfungshöhe denn deines Erachtens nach sein? o.0

wenn er den schriftzug selbst gemacht und auch den kopfhöhrer selbst gestaltet hat, hat er wohl urheberrecht drauf… [/quote]
Eben nicht.
Lies mal hier: de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6p … lit.C3.A4t

[quote]Die Rechtsprechung entwickelte ein Konzept verschiedener gradueller Stufen, das der Bundesgerichtshof zusammenfasste:

* das handwerkliche Können eines Durchschnittsgestalters wird nicht geschützt,
* das Geschmacksmusterrecht setzt eine mit „nicht zu geringem Abstand“ über den Durchschnitt hinausgehende Leistung voraus und
* erst wenn darüber hinaus ein „bedeutendes schöpferisches Überragen“ der durchschnittlichen Tätigkeit eines Gestalters vorliegt und über den durch den Zweck gebotenen Entwurf ein „erheblicher ästhetischer Überschuss“ erreicht wird, greift das Urheberrecht.

[/quote]

Danke für deinen Beitrag ,aber das Thema ist schon gelöst :slight_smile: