Impressum bei Passwort gesicherten Seiten trotzdem nötig?

Laut Telemedien Gesetz ist es nicht nötig ein Impressum zu führen, falls diese Seite nur mithilfe eines Passwortes erreichbar ist (wenn ich das richtig in Erinnerung habe). Jedoch schreibt die AGB von bplaced.net (https://www.bplaced.net/?location=terms) in Absatz 4 vor, dass ein gültiges Impressum nötig sei.

Gilt diese Regelung auch bei Passwort geschützten Seiten oder muss ich ein Impressum erstellen um den Webspace benutzen zu dürfen?

Vielen Dank im Voraus. :slight_smile:

Hi,

genau weil das TMG so schwammig ist fordern wir von jedem Nutzer ein, ein entsprechendes Impresusm bereitzustellen. Damit haben wir für uns und unsere Nutzer klar geregelt, dass immer ein Impressum da sein muss, ganz egal was man denn mit seinem Account anstellt.:slight_smile:

[quote]Hi,

genau weil das TMG so schwammig ist fordern wir von jedem Nutzer ein, ein entsprechendes Impresusm bereitzustellen. Damit haben wir für uns und unsere Nutzer klar geregelt, dass immer ein Impressum da sein muss, ganz egal was man denn mit seinem Account anstellt.:slight_smile:[/quote]

Hmm… eigentlich suche ich einen Anbieter, wo ich meine private Adresse nicht angeben muss. Ich mag es nicht, wenn überall meine Adresse öffentlich steht.

Aber trotzdem danke für die schnelle Antwort :slight_smile: