Mal was erfreuliches

heise.de/newsticker/Abmahnan … ung/116126

imho wird’s langsam Zeit, dass die Anwaltskammer auch mal reagiert.
Ansonsten eine der Meldungen, bei der ich ein leichtes Lächeln nicht wirklich unterdrücken kann :wink:

Erst wenn´s rechtskräftig ist. Das Absprechen der Anwaltlichen Zulassung ist, wenn ich mich recht entsinne, bei einer Vorstrafe fast ein Automatismus, aber da der werte Herr ja noch Widerspruchsfristen wahrnehmen kann, ist das Urteil auch noch nicht rechtskräftig.
Einfach noch ein bißchen Geduld, umso breiter wird das Grinsen :smiley: