Wichtige Notiz an alle Postbeamten

In Dienstanfängerkreisen kommen immer wieder Verwechslungen der Begriffe Wertsack, Wertbeutel, Versackbeutel und Wertpaketsack vor. Um diesem Übel abzuhelfen, ist das folgende Merkblatt dem §49 der allgemeinen Dienstanweisung vorzuheften.

Der Wertsack ist ein Beutel, der auf Grund seiner besonderen Verwendung im Postbeförderungsdienst nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden. Das ändert aber nichts an der Tatsache, daß die zur Bezeichnung des Wertsackes verwendete Wertbeutelfahne auch bei einem Wertsack mit Wertbeutelfahne bezeichnet wird, und nicht mit Wertsackfahne, Wertsackbeutelfahne oder Wertbeutelsackfahne.

Sollte es sich bei der Inhaltsfeststellung eines Wertsackes herausstellen, daß ein in einem Wertsack versackter Versackbeutel statt im Wertsack in einem der im Wertsack versackten Wertbeutel hätte versackt werden müssen, so ist die in Frage kommende Versackstelle unverzüglich zu benachrichtigen. Nach seiner Entleerung wird der Wertsack wieder zu einem Beutel, und er ist bei der Beutelzählung nicht als Sack, sondern als Beutel zu zählen. Bei einem im Ladezettel mit dem Vermerk “Wertsack” eingetragenen Beutel handelt es sich jedoch nicht um einen Wertsack, sondern um einen Wertpaketsack, weil ein Wertsack im Ladezettel nicht als solcher bezeichnet wird, sondern lediglich durch den Vermerk “versackt” darauf hingewiesen wird, daß es sich bei dem versackten Wertbeutel um einen Wertsack und nicht um einen ausdrücklich mit “Wertsack” bezeichneten Wertpaketsack handelt.

Verwechslungen sind insofern im Übrigen ausgeschlossen, als jeder Postangehörige weiß, daß ein mit Wertsack bezeichneter Beutel kein Wertsack, sondern ein Wertpaketsack ist.

Mir zwingt sich die Frage auf, weswegen du die Postbeamten im Titel ansprichst und zugleich im ersten Satz Dienstanfänger als Zielgruppe festlegst. Neulinge werden dort nicht beamtet, handelt es sich immerhin um eine mehr oder weniger privatwirtschaftliche Unternehmung.

Gleichzeitig möchte ich jedoch an die VwV-StVO erinnern, die nachfolgenden Passus beinhaltet:

Grundsätzlich haben Zusteller der Post also trotz ihres versackten Lebens an Ampeln zu warten, so diese “rot” zeigen.

Hi
Wow, welch sprachliche Feinheiten.
(bitte weitere Beispiele)
Ein glückliches Volk das solche Poesie kennt.
Zum Beamtendeutsch (gilt auch für die Schweiz)
Wenn du schon nicht überzeugen kannst, verwirre wenigstens
Marc

Stammte das nicht aus dieser Radiopanne? Kann man sich auf gleichnamiger Seite übrigens auch direkt anhören :smiley:
Super, hat sich aber auch der Foto Leinwand Druck gemacht.

Hi Kenzee
Radiopanne ist auch gut.
Nein, aus «Murphy’s Gesetze»
Zb: Goldmann Taschenbuch 1200 von Arthur Bloch, damit
bist du für dein ganzes Leben «versorgt».
Marc

*lach ach man lasse doch die armen Postler in Ruhe, habens ja auch nicht einfach.