Mohyra - die digitale Reproduktion eines alten Werkes stellt selbst kein neues Werk dar,
sofern es nicht signifikante eigene Inhalte bietet. Von daher würde ich mal sagen, daß es
belanglos ist, wer solch ein altes Bild wann digitalisiert hat - sobald die digitale Reproduktion
im Umlauf ist, kann man sie auch recht bedenkenlos verwenden, die Lizenz dürfte in dem
Falle redundant sein, wenn die das digitale Dokument nicht selbst eigene Inhalte wie
Metainformationen, Beschreibungen etc beinhaltet, die es zu einem Werk machen würden.
Entsprechend findet man auch reichlich Reproduktionen von alten Werken bei wikimedia und
wikipedia, wo korrekt darauf verwiesen wird, daß die Urheber bereits lange verstorben sind.
Ansonsten gibt es aber in der Tat in anderen Ländern Abweichungen zur 70-Jahres-Regel.
In GB gibt es sogar einen dauerhaften Schutz von Peter Pan zugunsten eines
Kinderkrankenhaus durch ein besonderes Gesetz.
Gibt aber auch Abweichungen in die andere Richtung - Stichwort Panoramafreiheit bei
öffentlich dauerhaft zugänglichen Werken.
Das impliziert dann eigentlich, daß ein Urheber der öffentlichen Ausstellung seines Werkes
zustimmen muß, sonst kann der Aufsteller, selbst wenn er der Eigentümer des Werkes ist,
Probleme bekommen.
(Um Mißverständnissen vorzubeugen - im Netz öffentlich zugängliche Werke fallen nicht unter
die Panoramafreiheit, gemeint ist die unmittelbare Einsehbarkeit von öffentlichen Wegen und
Flächen aus).
kokujou - es sich leider auch belanglos, wieviele Leute sich nicht ans Urheberrecht halten, es
selbst ohne Rechte oder Lizenz zu veröffentlichen, ist trotzdem nicht erlaubt.
Wenn andere die Quellenangaben verschlampern ist das zwar primär deren Problem,
rechtfertigt aber nicht, daß auch weitere Nutzer die Quellenangabe verschlampern oder
sich nicht um potentielle Lizenzrechte scheren. Somit ist es auch problematisch,
Werke aus dubiosen sekundären oder tertiären Quellen zu beziehen.
Sind Quellenangaben vorhanden, so folgt man denen im Zweifelsfalle immer bis zur Primärquelle
und forscht dort nach Lizenzangaben. Ist die Quellenlage unklar, läßt man besser ganz die
Finger davon oder treibt das eben auf volles eigenes Risiko.
Will man Werke anderer selbst veröffentlichen, ist man immer persönlich dafür verantwortlich,
daß man auch das Recht dazu hat und kann diese Pflicht nicht auf ‘Zwischenhändler’ abwälzen,
von denen man die Werke bezogen hat.
Auch wenn man etwa die Druckversion eines Werkes legal erstanden oder geschenkt bekommen
hat, impliziert das meist nicht, daß man den Inhalt dann selbst anderweitig veröffentlichen darf.
Wenn du den Künstler nicht herausfinden kannst oder es nicht ganz plausibel ist, daß deine
Quelle für ein Werk auch wirklich das Recht hat, dir eine erneute Veröffentlichung zuzubilligen,
so mußt du davon ausgehen, daß du eine Lizenz brauchst, um zu veröffentlichen - oder du mußt
das Werk eben in einem eigenen, größeren Werk in einen relevanten Zusammenhang stellen
und dort als Vollzitat verwenden (was immer noch zu Streitereien führen kann, aber immerhin
zeigen würde, daß man die Problematik nicht ignoriert ;o).
Von daher also - dein Risiko, wenn du tust, was viele andere Leute auch vermutlich Illegales
tun. Da es auch das Risiko desjenigen sein kann, auf dessen Rechner die Werke veröffentlicht
werden, kann dieser natürlich auch löschen, wenn du nicht plausibel belegen kannst, daß du
Veröffentlichungsrechte hast.
Zum Glück ist es so, daß viele Künstler sich nicht drum kümmern, solange solche
Rechtsverletzungen eher die Bekanntheit fördern als das eigene Einkommen zu gefährden.
Verlassen kann man sich darauf aber nicht - abmahnen kann auch ein Geschäftmodell sein.
Es gibt wohl auch Leute, die mit trivialen Bildern von ‘Currywurst mit Pommes’ viel Geld mit
Abmahnungen verdienen.
Und wer erstmal bekannt ist oder wo die Einkommensituation wieder schlechter wird, der kann
ja auch später noch recht kreativ darin werden, per Abmahnung an frisches Geld zu kommen.
Mich hat man auch schon mal angeschrieben, obgleich ich etwas korrekt als Zitat im
Zusammenhang verwendet habe. Hat mich eine Menge Nerven gekostet, bis ich den
überzeugt hatte, daß ich es bei dem kleinen strittigen Betrag auf einem Prozeß ankommen
lassen würde, um zu klären, ob das Zitat nun rechtens sei oder nicht - der hat dann zum Glück
aufgegeben, weiter mitzupokern.
Ich habe das Zitat dann aber trotzdem entfernt wie einige andere von lebenden Personen auch,
um weiteren Ärger und weitere Forderungen weitgehend zu vermeiden.
Bei Bildern von Personen gibt es wieder ein davon unabhängiges Rechtsgut, das Recht am
eigenen Bild - abgebildete Personen, soweit sie nicht prominent sind, müssen zustimmen,
schon wenn sie photographiert werden - und natürlich auch, wenn das Photo veröffentlicht
wird - der Urheber und die abgebildete Person haben also unterschiedliche Rechte, die beide
zu berücksichtigen sind.
Fazit: Also besser nur digitale Reproduktionen von Werken auf die Seite, wo der Urheberschutz
schon abgelaufen ist - Wilhelm Busch hat ja auch schon lustige Bildergeschichten gemalt ;o)